Kontinuität zwischen JA und GD
Die personelle Zusammensetzung der GD zeigt eine hohe Kontinuität zur aufgelösten JA. Bezeichnend ist, dass selbst ehemalige Kritiker*innen der Auflösung in die neue Organisation integriert wurden. Zudem zeigt sich, dass ein großer Teil der Vorstandsmitglieder Kontakte zur IB, zu Ein Prozent oder zum Institut für Staatspolitik in Schnellroda unterhält. Ein Muster, das sich bei den Vorstandsmitgliedern auf Landesebene fortsetzt.
Unter den Delegierten des Gründungskongresses befanden sich außerdem Personen, die in der Vergangenheit an Aufmärschen der neonazistischen Partei Die Heimat teilgenommen hatten, Kontakte zu deren Funktionären pflegten oder sich in gewaltaffinen Neonazi-Milieus bewegten. Ein Delegierter veröffentlichte einen Comic, in dem der Holocaustleugner David Irving positiv dargestellt wird.
In funktioneller Hinsicht übernimmt die GD die Rolle der JA ohne substanzielle Diskontinuitäten. Anders als die JA ist die GD kein eigenständiger Verein, sondern direkt in die Parteistruktur eingebunden (§17a Abs. 1); alle Mitglieder der GD müssen der AfD angehören (§ 17a Abs. 4). Unter-36-jährige AfD-Mitglieder können selbst entscheiden, ob sie Teil der neuen Jugendorganisation werden (§ 17a Abs. 4). Ein eigenes Programm hat die GD bislang nicht verabschiedet. In der aktuellen Bundessatzung der AfD fehlt der Paragraf, der die Jugendorganisation als „Innovationsmotor” der Partei definiert. Stattdessen findet sich die Formulierung: „AfD und Jugendorganisation unterstützen und fördern ihre Tätigkeit gegenseitig nach besten Kräften” (§ 17a Abs. 8). Die Kernaufgaben der Organisation liegen nach Jugendstatut in der aktiven Vermittlung und Weiterentwicklung des parteieigenen Programms sowie dessen weltanschaulichen Gedankenguts, wobei ein besonderer Fokus auf der Mobilisierung der jungen Generation liegt (§ 17a §2 Abs. 1 und 2). Durch die Mitarbeit in den Gremien der Mutterpartei soll die politische Willensbildung aus einer spezifisch jugendpolitischen Perspektive mitgestaltet (§ 17a Abs. 3) und der politische Nachwuchs gefördert werden (§ 17a Abs. 4). Der Einfluss der Jugend innerhalb der Partei soll in partnerschaftlicher Kooperation mit den älteren Generationen gestärkt werden (§ 17a Abs. 5). Zu den satzungsgemäßen Aufgaben gehört die Unterstützung der Partei in ihren politischen und organisatorischen Aktivitäten (§ 17a Abs. 6), ebenso wie die Förderung des gemeinschaftlichen Zusammenhalts und die Kontaktpflege unter den Mitgliedern (§ 17a Abs. 7). Die internationale Vernetzung mit Jugendorganisationen anderer „patriotischer Parteien” soll die Völkerverständigung fördern (§ 17a Abs. 8).
Aussagen der Funktionär*innen geben weiteren Aufschluss über die Funktion und Ausrichtung der neuen Jugendorganisation. Die GD soll nach dem Willen der Parteiführung zur Kaderschmiede der AfD werden.
Die organisatorische Neuausrichtung geht jedoch keineswegs mit einer inhaltlichen Mäßigung einher. Weidel stellte dies unmissverständlich klar. Auf die von der JA wiederholt propagierte millionenfache Abschiebung angesprochen, erklärte sie: „Ich sehe keine Veranlassung zur Mäßigung.”
Die wesentlichen Transformationen beschränken sich damit auf formale Dimensionen. Der neue Name Generation Deutschland greift die zuvor inoffizielle Bezeichnung der JA auf, die Organisationsform hat sich geändert und der öffentliche Auftritt professionalisiert. Obwohl mit der Neugründung auch die Hoffnung auf eine Vergrößerung des Jugendverbands verbunden war, reduzierte sich die Mitgliederzahl zunächst von circa 2.500 (Stand 01.03.2024)