Rassistische Ideologie in der AfD
Im Folgenden wird zunächst geprüft, ob die AfD von einer kulturrassistischen Ideologie geprägt ist.
Hierfür wird unter A.I.2.a) der Begriff des (Kultur-)Rassismus konturiert. Dieser unterscheidet sich, wie bereits angedeutet, von einer juristisch verstandenen Diskriminierung wegen „Rasse”.
Darauffolgend werden unter A.I.2.b) Programmsätze der AfD und Äußerungen ihrer Funktionär*innen dargestellt, die auf eine kulturrassistische Ideologie der AfD hindeuten, und geprüft, ob die Partei von einer solchen in ihrer Grundtendenz geprägt ist.
Der Begriff der Ideologie wird in diesem Gutachten in einem weiten, allgemeinen Verständnis verwendet: als System von Ideen und Werten, das Wirklichkeit deutet, bewertet und Handeln anleitet — mithin als weltanschaulicher Orientierungsrahmen, aus dem heraus eine Partei ihre Politik entwickelt und begründet. Von den rechtlich relevanten Zielen einer Partei, d.h. den konkreten Maßnahmen, in denen sich Ideologie manifestiert, ist sie analytisch zu unterscheiden (siehe oben Teil 2 B.III.1). Das Parteiverbot ist kein Gesinnungs- oder Weltanschauungsverbot; reine Überzeugungen vermögen für sich genommen ein Verbot nicht zu tragen.
Den ideologischen Äußerungen kommt vielmehr eine Indizwirkung zu: Sie können, wenn eine Grundtendenz festgestellt werden kann, zur Auslegung der rechtlichen Maßnahmen herangezogen werden. Dabei sind die folgenden dargestellten Äußerungen nicht so zu verstehen, dass sie alle unmittelbar gegen die Menschenwürde verstoßen, sondern vielmehr in einem sozialwissenschaftlichen Sinne Aufschluss über unterschiedliche ideologische Strömungen geben sollen. Auch sie können nämlich bei der Deutung rechtlicher Maßnahmen helfen, bei der Verknüpfung mehrerer solcher Maßnahmen zu einem politischen Konzept und bei der Beurteilung des Verhaltens der Anhänger*innen der Partei.
Sollte eine rassistische Ideologie nachweisbar sein, kann sie allein die verfassungsfeindliche Ausrichtung einer Partei also nicht begründen, sondern nur indizieren (dazu unter A.I.2.c)); darüber hinaus bedarf es hinreichend konkretisierter rechtlicher Maßnahmen oder eines Verhaltens der Anhänger*innen, das selbst die Menschenwürde verletzt.
(Kultur-)Rassismus
Abschnitt betitelt „(Kultur-)Rassismus“Rassismus — losgelöst von einer juristischen Einordnung — ist die historisch gewachsene Kategorisierung und Bewertung von Menschen anhand tatsächlicher oder vermeintlicher körperlicher Merkmale, der Kultur, der Abstammung, der ethnischen oder nationalen Herkunft sowie Religion.
Anhand willkürlich ausgewählter Merkmale, wie Herkunft oder Hautfarbe, werden Menschen in vermeintlich homogene Gruppen eingeteilt und diesen spezifische Eigenschaften zugeschrieben (Klassifikation). Die konstruierten Gruppen werden in ein hierarchisches Verhältnis gesetzt (Hierarchisierung),
Die Merkmale, anhand derer Gruppen konstruiert und hierarchisiert werden, variieren historisch. Der vormoderne Rassismus operierte mit (christlicher) Religion als zentraler Differenzkategorie, der moderne biologistische Rassismus mit dem Konstrukt ‚Rasse’, das er naturwissenschaftlich zu legitimieren sucht. Der gegenwärtige Rassismus greift demgegenüber meist auf Kultur zurück.
Religiöse, biologische und kulturelle Dimensionen spielen in sämtlichen Vorstellungen von ‚Rasse’ eine Rolle, auch wenn sie unterschiedlich angeordnet oder begründet werden.
In der Forschung wird diese Form des Rassismus unter anderem als „Rassismus ohne Rassen”
In Wirklichkeit brauchen wir, bei allem Respekt, gar keine Syrer, Afghanen oder Afrikaner, und zwar unabhängig davon, ob sie Atheisten, Juden, Muslime, Christen oder Angehörige anderer Glaubensrichtungen sind.
Unabhängig vom Verhalten, der Glaubensrichtung, dem Individuum selbst, gibt es bestimmte Kulturkreise, die abgelehnt werden.
Antimuslimischer Rassismus (Muslimfeindlichkeit)
Abschnitt betitelt „Antimuslimischer Rassismus (Muslimfeindlichkeit)“Der antimuslimische Rassismus (auch Muslimfeindlichkeit)
bezeichnet die Zuschreibung pauschaler, weitestgehend unveränderbarer, rückständiger und bedrohlicher Eigenschaften gegenüber Muslim*innen und als muslimisch wahrgenommenen Menschen. Dadurch wird bewusst oder unbewusst eine ‚Fremdheit’ oder sogar Feindlichkeit konstruiert. Dies führt zu vielschichtigen gesellschaftlichen Ausgrenzungs- und Diskriminierungsprozessen, die sich diskursiv, individuell, institutionell oder strukturell vollziehen und bis hin zu Gewaltanwendung reichen können.
Antimuslimischer Rassismus folgt damit der beschriebenen Grundstruktur rassistischer Konstruktionen: Muslimische Zugehörigkeit wird essentialisiert und als homogenes, unveränderliches Kollektivmerkmal behandelt. Ausschlaggebend ist dabei nicht die tatsächliche Religionszugehörigkeit oder -praxis der Betroffenen, sondern die Zuschreibung durch andere
Das Ressentiment gegenüber Muslim*innen ist von legitimer Religionskritik zu unterscheiden. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Islam ist grundsätzlich legitim, zum Beispiel die Kritik an muslimischen Praktiken oder islamischen Glaubensinhalten.
Auch antimuslimischer Rassismus operiert dabei nicht starr mit einer einzigen Differenzkategorie, sondern verknüpft religiöse, biologische und kulturelle Argumente fließend miteinander. Die Begründungen passen sich je nach Kontext gesellschaftlich akzeptierten Wissensbeständen an — unter anderem, um explizit dem Rassismusvorwurf zu entgehen. Deutlich wird das, wenn der Verweis auf eine drohende „Islamisierung” nicht auf religiöse Praxis zielt, sondern auf die physische Präsenz muslimisch wahrgenommener Menschen. Die abgelehnte Gruppe wird damit als Abstammungsgemeinschaft und nicht als Religionsgemeinschaft adressiert.
Ethnopluralismus
Abschnitt betitelt „Ethnopluralismus“Seit den 1970er-Jahren wurden offen rassistische Äußerungen in Deutschland — auch wegen ihrer Assoziation mit dem Nationalsozialismus — gesellschaftlich zunehmend tabuisiert.
Der ‚Ethnopluralismus’ basiert auf der Annahme, dass jede Volksgruppe eine eigene kulturelle Identität besitzt, die „als anerkennenswert und erhaltenswert”
Rassismus in der AfD
Abschnitt betitelt „Rassismus in der AfD“Es finden sich zahlreiche Äußerungen und Programmsätze in der AfD, die auf eine kulturrassistische Ideologie der AfD deuten. Die Betrachtung der Ideologie wird anhand unterschiedlicher Schwerpunkte vorgenommen: Zum einen lassen sich Äußerungen finden, die von einer Vorstellung geprägt sind, es gebe „kulturfremde” Menschen, die mit der deutschen Kultur inkompatibel seien (dazu unter A.I.2.b)aa)). Zweitens wird Menschen mit Migrationsgeschichte eine höhere Gewaltaffinität zugeschrieben (dazu unter A.I.2.b)bb)). Drittens wird Migration als existenzielle Belastung des deutschen Sozialstaats konstruiert, der seinen legitimen Zweck allein gegenüber Deutschen erfülle, nicht aber gegenüber Schutzsuchenden und Menschen mit Migrationsgeschichte (dazu unter A.I.2.b)cc)). Viertens findet eine spezifisch gegen den Islam und Muslim*innen gerichtete Abwertung und Dämonisierung statt (dazu unter A.I.2.b)dd)). Allerdings beziehen sich Funktionär*innen der AfD auch positiv auf den Islam (dazu unter A.I.2.b)ee)). Fünftens richtet sich die rassistische Ideologie der AfD in besonderer Weise gegen Sinti und Roma, die pauschal als kriminell, integrationsunfähig und sozialstaatsausbeutend dargestellt werden (dazu unter A.I.2.b)ff)). In Teilen der AfD wird Migration als eine Form des Krieges verstanden, in dem Migrant*innen und Schutzsuchende eine feindliche Armee aus „Invasoren” und „Eroberern” sind (dazu unter A.I.2.b)gg)). Dies alles könnte sich zu einer Grundtendenz der Partei kumulieren (dazu unter A.I.2.b)hh)).
Nachfolgend werden die zentralen Belege, die auf eine kulturrassistische Ideologie der AfD hindeuten, zusammengefasst. Im Anhang sind sie unter B.I.1 vollständig wiedergegeben. Ebenfalls im Anhang werden die verwendeten Zitate jeweils unter bb) um weitere, gleichgerichtete Belege ergänzt.
Inkompatibilität „kulturfremder” Menschen und Verneinung personaler Individualität
Abschnitt betitelt „Inkompatibilität „kulturfremder” Menschen und Verneinung personaler Individualität“Bereits das Parteiprogramm sowie die parlamentarischen Anträge der AfD sind von rassistischen Annahmen durchzogen. Insbesondere Muslim*innen werden rhetorisch als Angehörige eines nicht integrierbaren „Kulturkreises” stilisiert. Das „Deutsch-Sein” soll damit über andere Kulturkreise gestellt werden, wodurch das jeweils „Andere” abgewertet wird.
Diese Programmatik negiert dabei den individuellen Subjektstatus von Menschen mit Migrationsgeschichte und Muslim*innen im Besonderen. Die darin zum Ausdruck kommende Ideologie kennt keine Individuen mehr, sondern sieht ausschließlich „kulturfremde” Menschen, die einer austauschbaren ethnisch-kulturellen Gruppe angehören. Daraus resultiert eine unüberbrückbare Gegenüberstellung von weißen Deutschen auf der einen Seite und Schutzsuchenden, Muslim*innen und Menschen mit Migrationsgeschichte auf der anderen Seite.
Diese Logik ist bereits im Bundestagswahlprogramm aus dem Jahr 2017 angelegt, wenn dort erklärt wird: „Wer die Zahlen der Muslime in Deutschland erhöhen will, nimmt eine zunehmende Gefährdung unseres inneren Friedens in Kauf.”
In Einzeläußerungen drückt sich dies zum Beispiel aus, wenn Rüdiger Lucassen, der verteidigungspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, äußert: „Es gibt ein ‚Wir’ und es gibt ein ‚die Anderen’. Mit vielen dieser Anderen können wir zusammenleben, mit einigen NICHT.”
Christina Baum, die Bundestagsabgeordnete aus Sachsen-Anhalt und ehemalige Bundesvorständin, formulierte die Entgegenstellung wie folgt: „[E]s geht um nichts Weniger als das Überleben der indigenen Völker Europas. Sie, die Migranten aus aller Herren Länder, insbesondere jedoch aus den muslimischen, - oder wir !!”
Für diese Funktionär*innen der AfD stellt „kulturfremd” ein Stigma dar, das einen ursprünglichen, unbedingten und darin rassistischen Vorrang des „kulturfremden” Kollektivs vor dem Individuum herstellt.
Es ist naiv zu glauben, dass gerade Migranten aus muslimischen Ländern die mit unserer Kultur inkompatiblen Aspekte wie die Diskriminierung der Frau ablegen würden, sobald sie nach Europa eingewandert sind. Dass das auch solche Personen betrifft, die in zweiter oder dritter Generation hier leben, muss uns zu denken geben und zu einem drastischen Umdenken führen.
„Kulturfremde” als Personifikation von Gefahr und Verbrechen
Abschnitt betitelt „„Kulturfremde” als Personifikation von Gefahr und Verbrechen“Dass bestimmte Gruppen und „Kulturkreise” nicht „mit Deutschland” vereinbar seien, wird insbesondere über Kriminalitätsassoziationen begründet. Die Verbindung zwischen Kriminalität und Migration ist ein zentraler Bestandteil der AfD-Programmatik. Migration wird als das eine zentrale Sicherheitsproblem konstruiert und eine grundsätzlich höhere Gewaltaffinität von vor allem muslimischen Männern immer wieder betont.
Im AfD-Bundestagswahlprogramm aus dem Jahr 2025 wird Migration systematisch mit Kriminalität, Gewalt und gesellschaftlichem Zerfall verknüpft. Darin heißt es, der „weitere Anstieg des Anteils von Ausländern an Gewalt-, Sexual- und Drogendelikten” werde „immer deutlicher erkennbar”, weshalb „über Maßnahmen der Strafverfolgung hinaus sämtliche ausländerrechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und zu erweitern” seien.
Diese Haltung wird durch parlamentarische Initiativen der Bundestagsfraktion bestätigt. In dem Antrag „Die Migrationswende hinsichtlich Syriens einleiten”
In ähnlicher Weise wird im Bundestagswahlprogramm 2025 auf „ethnisch abgeschottete Subkulturen aus dem arabischen Kulturkreis” verwiesen, die angeblich in „Parallelgesellschaften mit No-go-Areas” lebten und den Rechtsstaat herausforderten.
Auch in Einzeläußerungen wird deutlich, dass Funktionär*innen und Mandatsträger*innen der AfD Kriminalität vorrangig auf die „kulturfremde” Herkunft zurückführen. So spricht Martin Hess, der stellvertretende innenpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, bei Tätern in der „zweite[n] und dritte[n] Generation von Migranten” von einem „Tätertypus” — und nähert sich damit begrifflich der im Nationalsozialismus propagierten „Tätertypenlehre”. Gegenüber diesen Tätern fordert er für die Polizei eine „absolut niedrige Einschreitschwelle mit maximaler Robustheit beim Einschreiten”. Er führt aus: „Damit es jeder versteht, will ich es einfacher formulieren, bei solchen Tätern hilft keine Prävention, da hilft keine Deeskalation, da hilft nur der harte Schlagstock-Einsatz.”
Funktionär*innen der AfD bezeichnen verbreitet bestimmte Männer mit Migrationsgeschichte als „Messermänner”. Dabei geht es nicht nur um eine polemische Bezeichnung für Täter, die tatsächlich ein Gewaltdelikt mit einem Messer begangen haben. Der Begriff wird vielmehr auch als diffuse Pauschalbezeichnung einer vermeintlichen kulturellen Großgruppe verwendet, die einheitlich für potenziell kriminell erklärt wird. Schutzsuchende, Muslime und andere Männer mit Migrationsgeschichte werden so zur Personifikation des Verbrechens stilisiert. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende in Nordrhein-Westfalen Enxhi Seli-Zacharias sagte in diesem Sinne, „dass die unzivilisierten #Messermörder fast ausnahmslos aus arabischen Ländern importiert wurden”.
Gewaltdelikte werden von AfD-Funktionär*innen insbesondere mit Muslim*innen verknüpft. Die Bundessprecherin Alice Weidel stellte etwa „alimentierte Messermänner” in eine Reihe mit „Burkas, Kopftuchmädchen […] und sonstige[n] Taugenichtse[n]”.
Zudem wird die rassistische Diskursfigur des „Messermanns” als Pauschalbezeichnung für Migranten und Schutzsuchende verwendet. Der thüringische Landes- und Fraktionsvorsitzende Björn Höcke führte aus, dass nicht „das Messer” das Problem sei, sondern „der Messermann”, der deswegen „in Größenordnung dieses Land verlassen” müsse,
Es sind nicht Messer, die morden, […] es sind Menschen. Es sind Messermänner — Messermänner, die auch mit Ihrer Hilfe zu Zehntausenden ins Land gekommen sind, die auch mit Ihrer Hilfe im Land bleiben und die auch mit Ihrer Hilfe die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen. […] Seit 2015 kommen Menschen nach Deutschland, vor denen eine verantwortungsbewusste Regierung die Deutschen geschützt hätte. […] Als Abgeordneter […] haben Sie alle unsere Anträge zum Schutz der Bürger vor kriminellen Schutzsuchenden abgelehnt.
Laut dem baden-württembergischen Landesvorsitzenden Emil Sänze wird „[d]er Deutsche […] aus dem öffentlichen Raum gestochen” — „überall sind Messermänner”.
In manchen Äußerungen wird die Verknüpfung von Migration mit Kriminalitätsassoziationen noch durch dehumanisierende Schmähungen gesteigert, indem Migranten als „Bestien” bezeichnet werden. So sprach die Bundessprecherin Alice Weidel davon, dass man „Vergewaltiger, Rohheitsdelikte, Mörder, diese Bestien, ich sage ganz klar Bestien” reingelassen habe, die „auf die Bevölkerung, auf euch, auf uns losgelassen” wurden.
In der Zusammenschau wird Migration damit nicht nur als politisches Steuerungsproblem, sondern als Bedrohung der inneren Ordnung und des gesellschaftlichen Friedens gerahmt. Muslimische und arabisch gelesene Menschen treten in diesen Programmpassagen nicht primär als individuelle Mitglieder der Gesellschaft auf, sondern als Teil eines problematisierten Kollektivs, dem Gewalt, Kriminalität und Integrationsunfähigkeit zugeschrieben werden. Diese Form der Kollektivierung knüpft an die zuvor entwickelte Vorstellung einer kulturell homogenen Nation an und stabilisiert sie: „Einheimische Kultur” und „deutsche Identität” erscheinen als schützenswerte Norm, während „importierte” kulturelle und religiöse Zugehörigkeiten als Gefahrenquelle markiert werden.
Migration als Belastung des Sozialstaats
Abschnitt betitelt „Migration als Belastung des Sozialstaats“Neben der Kriminalisierung konstruieren Funktionär*innen der AfD die Zuwanderung von Schutzsuchenden und Menschen mit Migrationsgeschichte als existenzielle Bedrohung für den deutschen Sozialstaat. Auf spezifische Weise wird auch ost- und südosteuropäischen Roma unterstellt, nach Deutschland einzuwandern, um den Sozialstaat auszunutzen (dazu unter A.I.2.b)ff)). Dieses Narrativ bildet ein zentrales Bindeglied zwischen rein ideologischen Äußerungen von Partei-Funktionär*innen und ihren konkreten politischen Forderungen: Indem Migrant*innen pauschal als Empfänger*innen von Sozialleistungen dargestellt werden, die sie weder verdient hätten noch durch eigene Beiträge erwirtschaften würden, wird ein ethnisch grundiertes Konkurrenzverhältnis zwischen „Deutschen” und „Ausländern” um begrenzte staatliche Ressourcen konstruiert.
Dieses Narrativ durchzieht die offizielle Partei- und Fraktionskommunikation. In einer Pressemitteilung der Bundestagsfraktion erklärte der arbeits- und sozialpolitische Sprecher René Springer, der deutsche Sozialstaat sei „ursprünglich von Deutschen für Deutsche geschaffen” worden und werde nun „zum Selbstbedienungsladen für Menschen aus der ganzen Welt auf Kosten der Steuerzahler umgebaut”.
Die Bundessprecherin Alice Weidel übernahm dieses Narrativ in einer Rede vor dem Deutschen Bundestag, in der sie von dem „längst zum Migrantengeld gewordene[n] Bürgergeld” sprach und die Kosten der Migration den „Steuerzahlern und Beitragszahlern” gegenüberstellte.
Zudem wird der Schutzstatus von Geflüchteten delegitimiert und die Inanspruchnahme staatlicher Leistungen als betrügerisch dargestellt. Der Bundesverband spricht in einem Beitrag auf X von „Pseudo-‚Flüchtlinge[n]’”, die „sich auf unsere Kosten bedienen.” Er erklärte, die Hälfte der Bürgergeld-Empfänger*innen seien Ausländer, und forderte: „Diese Ausnutzung unseres Sozialstaats wird die AfD stoppen! Das Bürgergeld sollte Ausländern im Regelfall gar nicht zur Verfügung stehen.” Der Bundesverband schloss: „Wir nehmen es nicht hin, dass deutsche Arbeitnehmer wegen einer enormen Steuer- und Abgabenlast an der Armutsgrenze leben, während Pseudo-‚Flüchtlinge’ sich auf unsere Kosten bedienen.”
Flankiert wird dieses Narrativ durch eine wirtschaftswissenschaftliche Überhöhung. Der innenpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion Gottfried Curio berief sich auf den Ökonomen Bernd Raffelhüschen und behauptete, der „gesamtwirtschaftliche Netto-Beitragssaldo” der Migration sei „langfristig negativ” — „und zwar deutlich: Weit über 5.000 Milliarden Euro zusätzliche Kosten werden so verursacht”.
Die Gegenüberstellung von deutschen Leistungsträger*innen und migrantischen Leistungsempfänger*innen wird rhetorisch durch abwertende Zuschreibungen verschärft. Stephan Protschka, der bayerische Landesvorsitzende und Bundestagsabgeordnete, spitzte dies in einer Rede zu, in der er über nach 2015 Zugewanderte sagte: „Keiner will arbeiten von denen.” Er fuhr fort:
Die Leute, die im Café sitzen und auf Eure Kosten Kaffee trinken, das sind die sogenannten Flüchtlinge. Nein, stopp — Fachkräfte hat man sie früher noch genannt. Das sind die Fachkräfte, die wissen, wie man vom Arbeitsamt, vom Sozialamt Geld bekommt. Aber die wissen nicht, wie ein Hammer oder Fäustling ausschaut, schon gar nicht, wie der Schraubenzieher oder wie Arbeit ausschaut.
Die polemische Zuspitzung entwirft ein Bild von Migrant*innen ‚als arbeitsunwillige Sozialschmarotzer’, das jede Differenzierung zwischen unterschiedlichen Lebenslagen, Qualifikationen und Aufenthaltsgründen verweigert.
Diese Abwertung verbindet sich mit dem Narrativ einer Verdrängung der einheimischen Bevölkerung durch Migrant*innen. Sebastian Münzenmaier, der stellvertretende Fraktionsvorsitzende im Bundestag, formulierte: „Deutschland hat Eigenbedarf.” Er erklärte:
Es ist eine Schande, dass in Deutschland Asylbewerber im Luxushotel residieren, während sich Mieter nicht mehr trauen, die Heizung aufzudrehen.
Das Bild des im Luxushotel residierenden Asylbewerbers bedient die Vorstellung einer systematischen Besserstellung von Migrant*innen gegenüber der deutschen Bevölkerung und suggeriert, deren materielle Not sei unmittelbare Folge der Versorgung von Schutzsuchenden.
Aus dem Narrativ der Sozialstaatsbelastung leiten Funktionär*innen der AfD konkrete Forderungen nach dem Entzug von Sozialleistungen für Menschen mit Migrationsgeschichte ab. René Springer brachte die Forderung auf einer Parteiveranstaltung auf die Formel, Asylbewerber*innen sollten nur noch „Brot, Bett und Seife” erhalten (dazu unter A.III.3.c)), und: „Wir werden das Bürgergeld abschaffen und ersetzen durch eine aktivierende Grundsicherung. Diese aktivierende Grundsicherung wird eine Sozialleistung grundsätzlich nur noch für Deutsche sein. Wir werden aufhören, die Welt in Deutschland zu alimentieren!”
Die 1.250 Euro, die Fremde erhalten, die sollte man den Müttern geben. Und den Fremden, die zu uns kommen, in der Hoffnung, hier im Sozialsystem alimentiert zu werden, denen sollte man genau drei Dinge geben: Brot, Bett und Seife. Und wer dann noch kommt, der ist wirklich Flüchtling.
Diese Nullsummenlogik konstruiert ein direktes Konkurrenzverhältnis, in dem die vermeintlich zu geringe Rente deutscher Mütter unmittelbar auf die Alimentierung von Migrant*innen zurückgeführt wird.
Die Forderungen nach einem exklusiven Sozialstaat für Deutsche werden auch auf Landesebene aufgegriffen. Der Landesverband Schleswig-Holstein erklärte unter dem Motto „Jetzt sind wir mal dran”: „Während Milliarden für die Versorgung von Migranten und die Förderung von Minderheiten ausgegeben werden, werden die Bedürfnisse der deutschen Bürger ignoriert.” Er forderte: „Priorität für Deutsche: Sozialleistungen, Wohnungen und Unterstützung müssen den eigenen Bürgern zugutekommen.”
Die dehumanisierende Dimension dieses Narrativs wird in einer Äußerung der Kreisrätin im Landkreis Oberhavel in Brandenburg Yvonne Prause deutlich, die forderte, das „ächzende Sozialsystem von parasitärem Befall” zu befreien.
Die Konstruktion von Migration als Belastung des Sozialstaats ist somit nicht nur ein wirtschaftspolitisches Argument, sondern integraler Bestandteil einer rassistischen Erzählung. Sie verknüpft die Aberkennung sozialer Rechte mit einer ethnisch begründeten Hierarchisierung: Deutsche werden als legitime Anspruchsberechtigte konstruiert, während Migrant*innen und Schutzsuchende als illegitime Nutznießer dargestellt werden, denen systematisch der Zugang zu staatlichen Leistungen entzogen werden soll.
Abwertung und Dämonisierung des Islam
Abschnitt betitelt „Abwertung und Dämonisierung des Islam“Zahlreiche Beschlüsse der AfD richten sich gezielt gegen Muslim*innen bzw. den Islam, darunter das Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen (dazu unter A.I.3.a)) sowie unmittelbar an den praktizierten islamischen Glauben anknüpfende Maßnahmen (dazu unter A.I.3.c)). Diese Maßnahmen sind Bestandteile einer politischen Strategie gegenüber Muslim*innen: Die Partei bezieht sich in ihrem Programm immer wieder auf die Glaubensausübung von Muslim*innen, wodurch Muslim*innen und der Islam als Religion als „anders” markiert und diffamiert werden.
Im Verlauf des Gutachtens wird geprüft, inwiefern die Forderungen eines Kopftuchverbots in allen öffentlichen Einrichtungen oder sogar überall im öffentlichen Raum (dazu unter A.I.3.a)) und ein pauschales Minarett- und Muezzinverbot, Moscheebaubeschränkungen sowie eine Deutschpflicht in Moscheen (dazu unter A.I.3.c)) die Menschenwürde von Muslim*innen verletzen. Ungeachtet ihrer rechtlichen Bewertung bringen diese Vorhaben eine spezifisch gegen Muslim*innen und den Islam gerichtete Ideologie zum Ausdruck. Die Annahme ist, dass vom Islam eine existenzielle Gefahr für Deutschland und Europa ausgehe. Mit dem Schlagwort der „Islamisierung” wird problematisiert, dass Migration aus mehrheitlich muslimischen Ländern eine europäische Identität bedrohe, die als christlich essentialisiert wird. Dies wird deutlich, wenn Georg Hock, Beisitzer im AfD-Landesvorstand Bayern, verlautet, dass „der Islam […] nicht nach Europa gekommen [sei], um mit euch Multi-Kulti zu feiern! Der Islam [sei] gekommen um zu herrschen!”
Dies drückt sich bereits im Bundestagswahlprogramm aus dem Jahr 2017 aus, wenn formuliert wird:
Der Islam gehört nicht zu Deutschland. In der Ausbreitung des Islam und der Präsenz von über 5 Millionen Muslimen, deren Zahl ständig wächst, sieht die AfD eine große Gefahr für unseren Staat, unsere Gesellschaft und unsere Werteordnung.
Die Aussage offenbart, dass die AfD den Islam nicht als gleichberechtigte Religion neben anderen begreift, sondern ihn pauschal und unter Bezugnahme auf die bloße Zahl der in Deutschland lebenden Muslim*innen zu einer kollektiven Bedrohung stilisiert. Indem die Glaubensgemeinschaft als solche — und nicht etwa ein konkretes Verhalten Einzelner — als „große Gefahr für unseren Staat, unsere Gesellschaft und unsere Werteordnung” qualifiziert wird, werden Muslim*innen nicht als Teil der staatlichen Gemeinschaft, sondern als deren Gegenentwurf konstruiert. Die Formulierung verknüpft die Zugehörigkeit zum Islam unmittelbar mit einer Gefahrenzuschreibung und entzieht den Betroffenen damit die Anerkennung als gleichwertige Mitglieder des Gemeinwesens.
In eine ähnliche Richtung weist das Thüringer Wahlprogramm von 2019. Dort werden Muslim*innen als vermeintlich „kulturfremde” Menschen markiert und ihre religiösen Praktiken einer europäischen Kultur fundamental entgegengesetzt:
Auch ein Großteil der Thüringer möchte nicht derart viele Menschen aus kulturfremden Regionen dauerhaft integrieren, schon gar nicht auf Kosten des Steuerzahlers und unter Hinnahme von Verhaltensweisen und kulturell-religiösen Praktiken, die sich mit unseren europäischen Werten nicht vereinbaren lassen.
Die AfD Thüringen erklärte deswegen den Islam als kategorisch unvereinbar mit Thüringen:
Der säkulare Rechtsstaat hat das ausschließliche Rechtsetzungs- und Rechtsdurchsetzungsmonopol, sein Recht steht über religiösen Geboten. Der orthodoxe Islam, der eine politische Religion ist und mit der Scharia auch ein vormodernes System von Rechtsregeln umfasst, ist mit diesem westlichen Staatsverständnis nicht vereinbar. Daher kann der Islam nicht zu Thüringen und nicht zu Deutschland gehören.
Auch die AfD Sachsen-Anhalt benennt im Landtagswahlprogramm für 2026 das Ziel, den Islam als gesamte Religion möglichst weit zurückzudrängen:
Der Islam gehört weder zu Deutschland noch zu Sachsen-Anhalt. Schließlich hat der Islam unsere Geschichte und Kultur nicht geprägt. Als politische Religion mit seinem archaischen Scharia-System und den darin enthaltenen Rechtsregeln ist er mit unserem abendländischen Staatsverständnis nicht vereinbar.
Die Religionsfreiheit zwingt die Deutschen nicht dazu, jeden Wunsch der Islamlobby zu erfüllen. Moscheen müssen nicht als orientalische Prunkbauten weithin erkennbar sein. Ein Muezzinruf ist zur Gewährleistung der freien Religionsausübung für Moslems nicht unabdingbar. Die AfD-Regierung wird alle Möglichkeiten ausschöpfen, den Einfluss dieser kulturfremden Religion in Sachsen-Anhalt zu beschränken, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Die AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag gab im Jahr 2025 ein Forderungspapier heraus mit dem Titel „KEINE HEIMAT FÜR DEN RADIKALEN ISLAM IN BAYERN!”. Folgende Maßnahmen fordert sie:
1. Kein Islamunterricht an bayerischen Schulen.
2. Bayernweites Verbot von Minaretten und des sogenannten „Muezzinrufes” sowie von Burkas im öffentlichen Raum und Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst.
3. Verbot aller Vereinigungen, Organisationen, Einrichtungen und Vereinen des politischen Islams wie Milli Görüs und DITIB sowie Verbot des Erwerbs und der Nutzung von Grundeigentum für Zwecke des politischen Islams.
4. Deutschpflicht in Moscheen.
5. Konsequentes Verbot von Kinder- und Vielehen — keine Umgehung des geltenden Rechts.
6. Bayernweites Schächtverbot durchsetzen.
7. Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft von Islamisten mit Doppelpass.
8. Fokus des Verfassungsschutzes auf die Überwachung der islamistischen Szene.
9. Kein „Kulturrabatt” bei Straftaten von Personen aus dem islamischen Kulturkreis und Ausschluss vorzeitiger Haftentlassung bei islamistisch-terroristischen Verstrickungen und Aktivitäten.
10. Keine Einreise mehr für sogenannte Dschihad-Heimkehrer. Bei illegaler Einwanderung muss das Motto „Keinen Schritt weiter” gelten — bei Dschihad-Touristen: „Es gibt kein Zurück”.
11. Asylmissbrauch beenden und Abschiebung in die Herkunftsländer.
12. Aussteigerprogramme für radikale Muslime schaffen.
Neben den zahlreichen Maßnahmen, die sich gegen Islamist*innen und damit gegen den „radikalen Islam” richten, treten weitere Forderungen, die sich gegen Muslim*innen im Allgemeinen richten, etwa das Verbot von Minaretten und Muezzinrufen, das Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst, die Deutschpflicht in Moscheen und ein bayernweites Schächtverbot. Unter dem Vorwand, den „radikalen Islam” zu bekämpfen, richtet sich die bayerische AfD-Fraktion damit gegen islamische und muslimische Praktiken generell.
Aus der Ablehnung des Islam erwachsen in der AfD Vorstellungen eines Abschiebungsprojekts, das sich speziell gegen Muslim*innen richtet. So postulierte Sebastian Münzenmaier, der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Bundestagsfraktion und stellvertretende Landesvorsitzende in Rheinland-Pfalz, der „radikale Islam” stelle „in Deutschland im Jahr 2023 ganz offen die Machtfrage”. Er folgerte: „[W]ir müssen diese mit aller Härte beantworten. Die Losung der Stunde lautet: Remigration, und zwar millionenfache Remigration.”
Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende im Kreisverband Miesbach, Jurij Kofner, der auch Pressesprecher der bayerischen Landtagsfraktion ist, vertrat unter der Überschrift „Islamisierung […] oder christliche Wiedergeburt” die Forderung nach „Remigrationsmaßnahmen und einer proaktiven #Familienpolitik”, um zu verhindern, dass „Mitte des 21. Jahrhunderts ein Fünftel der Bevölkerung dem Islam anhängen”.
Gerade wenn AfD-Funktionär*innen sich vordergründig gegen Islamismus oder islamistische Straftaten wenden, dann aber von „millionenfacher Remigration” sprechen, wird deutlich, dass sie eine gesamte Religionsgemeinschaft in Sippenhaft nehmen. Für den bayerischen Bundestagsabgeordneten und stellvertretenden Landesvorsitzenden Tobias Teich ergab sich etwa aus dem Umstand, dass „Ermittler von einem islamischen Hintergrund ausgehen”, die Notwendigkeit: „Remigration ist alternativlos und unausweichlich. Millionen müssen gehen”.
Ein besonderes Augenmerk richtet die AfD darüber hinaus immer wieder auf muslimische Feste und religiöse Praktiken, insbesondere auf den Ramadan. Der Ramadan ist der neunte Monat des islamischen Mondkalenders und gilt als der heiligste Monat im Islam. Gläubige Muslim*innen fasten in dieser Zeit täglich von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang; sie verzichten während der Tagesstunden auf Essen und Trinken sowie auf weitere weltliche Genüsse. Das Fasten stellt eine der fünf Säulen des Islam dar und ist religiös mit Vorstellungen von Selbstdisziplin, Dankbarkeit und Solidarität mit Bedürftigen verbunden. Den Abschluss des Fastenmonats bildet das Fest des Fastenbrechens (arabisch: Eid al-Fitr), eines der wichtigsten religiösen Feste im islamischen Kalender. In der politischen Kommunikation der AfD wird diese religiöse Praxis immer wieder zum Gegenstand abwertender oder problematisierender Darstellungen.
Dies zeigt sich etwa in Reaktionen auf eine Werbekampagne von McDonald’s aus dem Jahr 2023, die das Fasten im Ramadan thematisierte. Die Kampagne griff die Praxis auf, dass viele Muslim*innen tagsüber bis zum Sonnenuntergang nichts essen oder trinken. Auf digitalen Werbeflächen wurden deshalb zunächst keine Lebensmittel gezeigt, sondern lediglich leere Verpackungen — etwa eine Pommes-Schachtel ohne Pommes oder eine geöffnete Burgerbox ohne Inhalt. Am 26. Februar 2023 griff der bayerische Landtagsabgeordnete Jörg Baumann diese Kampagne in einem Social-Media-Beitrag auf und veränderte die Bilddarstellung, indem er den leeren Inhalt der Pommes-Schachtel durch ein in extrem rechten Kreisen verbreitetes Meme

Die Botschaft zielt darauf ab, muslimische Religionsausübung mit einer abwertend dargestellten Figur zu verknüpfen und greift dabei auf tradierte rassistische Bildmuster zurück.
Eine ähnliche Problematisierung muslimischer Religionspraxis findet sich in weiteren Äußerungen von AfD-Funktionär*innen. So veröffentlichte der bayerische Landtagsabgeordnete Daniel Halemba am 28. Februar 2026 auf X einen Beitrag mit der Formel „0 Prozent Ramadan, 100 Prozent sicheres Würzburg”.

Auch andere Akteure aus dem Umfeld der Partei greifen diese Deutungsmuster auf. So teilte der Bundestagskandidat Marco Vogt im Jahr 2025 einen Beitrag des rechtsextremen Aktivisten Martin Sellner und schloss sich darin der Forderung an, islamische Feste nicht mehr im öffentlichen Raum feiern zu dürfen.

Neben solchen symbolischen Abwertungen finden sich innerhalb der AfD auch politische Forderungen, die unmittelbar an die religiöse Praxis des Fastens anknüpfen. So forderte der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert am 24. Mai 2018 ein Tätigkeitsverbot für fastende Muslim*innen in bestimmten Berufsgruppen, insbesondere in medizinischen Berufen und in der Personenbeförderung.
Positive Bezüge auf den Islam
Abschnitt betitelt „Positive Bezüge auf den Islam“Vereinzelte Äußerungen von AfD-Funktionär*innen und Passagen in Wahlprogrammen erkennen dagegen die Religionsfreiheit von Muslim*innen formal an oder beziehen sich positiv auf den Islam. So betonen sowohl das Bundestagswahlprogramm als auch das thüringische Landtagswahlprogramm, dass die verfassungsrechtlich garantierte Glaubens- und Religionsfreiheit selbstverständlich auch für Muslim*innen gelte.
Diese Äußerungen bilden jedoch kein signifikantes Gegengewicht zu den oben dokumentierten Befunden. Sie bleiben entweder formaler Natur — indem sie lediglich den Verfassungstext wiederholen, ohne inhaltliche Anerkennung muslimischen Lebens in Deutschland —, oder sie sind instrumenteller Art, wie Krahs offen wahltaktische Überlegung zeigt, die keine positive Grundhaltung, sondern ein Kalkulationsproblem beschreibt. Er führte aus:
Aber Leute, die wir die ganze Zeit beschimpfen, wählen uns zu 6%. Ich bin kein großer Wahlkämpfer, aber ich wüsste, wo ich mehr holen kann.
Antiziganismus
Abschnitt betitelt „Antiziganismus“Neben den zuvor dargestellten Formen des Rassismus richten sich Äußerungen von Funktionär*innen der AfD in spezifischer Weise auch gegen Sinti und Roma. Diese antiziganistischen Äußerungen weisen zwar Überschneidungen mit den zuvor dargestellten Mustern auf — insbesondere mit der pauschalen Kriminalisierung und der Konstruktion kultureller Inkompatibilität von Migrant*innen. Aufgrund der historischen Spezifik des Antiziganismus, der in Deutschland eine Vorgeschichte hat, die in der systematischen Verfolgung und Ermordung im Nationalsozialismus ihren Tiefpunkt fand, wird das Phänomen hier jedoch als eigenständige Kategorie behandelt.
Ein Merkmal der antiziganistischen Kommunikation innerhalb der AfD ist die bewusste Verwendung des Begriffs „Z*******”. Die Bezeichnung wird von den betroffenen Gemeinschaften als diskriminierende Fremdbezeichnung abgelehnt; sie ist historisch untrennbar mit der Stigmatisierung und Verfolgung von Sinti und Roma verbunden. AfD-Funktionär*innen verwenden den Begriff nicht beiläufig, sondern verteidigen seine Nutzung offensiv gegen Kritik. So entgegnete der Vorsitzende des Kreisverbands Düsseldorf, Elmar Salinger, auf den Vorwurf der Hetze: „Zigeuner ist Hetze? Ernsthaft? Hier findet eine tägliche #Gewalteskalation in NRW statt und Sie kommen mir als Sprachpolizist.”
Ein weiteres zentrales Muster ist die pauschale Kriminalisierung von Sinti und Roma. Äußerungen von AfD-Funktionär*innen schreiben einer gesamten ethnischen Gruppe kriminelles Verhalten zu, ohne zwischen individuellen Personen und sozialen Lagen zu differenzieren. Der damalige Landtagsabgeordnete in Nordrhein-Westfalen und spätere Bundestagsabgeordnete Roger Beckamp schrieb: „Gerade Sendung über Taschendiebe gesehen. Polizei meint, vor allem Rumänen. Nein, nicht Rumänen. Tatsächlich sieht man fast nur Zigeuner, egal mit welchem Pass. Immer wieder und jeden Tag aufs neue. Warum sind die hier?!”
Ganze Straßenzüge verkommen zu Schrottimmobilien in meiner Heimat im Ruhrgebiet, seit Zehntausende von Sinti und Roma zuziehen. Und ich sage Ihnen mal die Haupteinkünfte. Haupteinkünfte sind Sozialbetrug, Prostitution, Schwarzarbeit, Raubzüge.
Damit konfrontiert, dass es sich um eine rassistische Äußerung handle, entgegnete er: „Und das Problem der Sinti und Roma sind ihre eigenen Strukturen und ihre eigenen Clanchefs und nicht wir, die westliche kultivierte Gesellschaft.”
Besonders drastisch fiel die pauschale Abwertung bei dem Bundestagsabgeordneten Eugen Schmidt aus:
Ein großes Problem ist die Migration von Roma-Familien nach Deutschland: Sie sind oft kriminell, halten sich nicht an unsere Gesetze und verunreinigen ganze Stadtviertel. Dadurch werden wiederum die Einheimischen verdrängt, die verständlicherweise nicht mehr in solchen Vierteln leben wollen.
Die Formulierungen „oft kriminell”, „verunreinigen” und die Gegenüberstellung von „Einheimischen” und Roma bedienen zugleich die Stereotype der Kriminalität, der Unreinlichkeit und der Unvereinbarkeit mit der Mehrheitsgesellschaft. So heißt es auch in dem oben zitierten Redebeitrag von Guido Reil im Europäischen Parlament: „Ganze Straßenzüge verkommen zu Schrottimmobilien in meiner Heimat im Ruhrgebiet, seit Zehntausende von Sinti und Roma zuziehen.” Eugen Schmidt verband die kollektive Stigmatisierung in dem zitierten Telegram-Beitrag mit der politischen Forderung nach Ausschluss: „Wir müssen diese Form der Zuwanderung stoppen und die Leistungen für diese Klientel streichen. Dann würde sich die Zahl derer, die auf ein sorgenfreies Leben im Schlaraffenland hoffen, schnell verringern.”
Wie das vorangegangene Zitat bereits zeigt, steht neben der Kriminalisierung häufig die Darstellung von Sinti und Roma als Ausnutzer*innen des Sozialstaats. Das Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses Gunnar Lindemann schrieb über die Nachfahren von NS-Verfolgten, die nach einem Bundestagsbeschluss Anspruch auf Einbürgerung erhalten: „Im Klartext: alle Zigeuner können einen deutschen Pass bekommen, und damit entsprechende Sozialleistungen auf Kosten der Steuerzahler. Warum? Versteht kein Mensch!”
Die kulturelle Herabwürdigung kulminiert in der Darstellung von Sinti und Roma als integrationsunfähig und -unwillig. Oliver Kirchner, Fraktionsvorsitzender in Sachsen-Anhalt, ging in einem Beitrag auf eine Aussage des Magdeburger Oberbürgermeisters Lutz Trümper ein, dem zufolge „ein Stadtteil abgesperrt werden kann”, und bezog dies auf zugewanderte Roma:
[N]atürlich kann man einen ganzen Stadtteil absperren, weil einige südosteuropäische Rotationseuropäer meinen, sich weder an unsere Gesetze, noch an unsere Verordnungen halten zu müssen. Die Frage, die man sich allerdings stellen sollte, ist, warum wurde diese Bevölkerungsgruppe überhaupt in dieser Masse dort angesiedelt? Diese Menschen werden, wollen und können sich gar nicht integrieren. Das haben sie von Anfang an deutlich gemacht. Es wird Zeit, die EU Freizügigkeit auf den Prüfstand zu stellen und Menschen, die sich nicht integrieren wollen, nach Hause zu schicken.
Der bayerische parlamentarische Geschäftsführer Christoph Maier veröffentlichte einen langen Beitrag über „Zigeuner-Migranten aus der Ukraine”, in dem er Berichte über mangelnde Hygiene, Analphabetismus und Kinderehen aus einer Geflüchtetenunterkunft verbreitete und diese pauschal einer gesamten Bevölkerungsgruppe zuschrieb. Er schloss mit der Forderung „Grenzen dicht!”
Ein besonders anschauliches Beispiel für Antiziganismus in der Partei lieferte die AfD-Landtagsabgeordnete Enxhi Seli-Zacharias im Juni 2026: Sie zog mit rund zehn AfD-Politikern — darunter der stellvertretende Bürgermeister Norbert Emmerich — ausgestattet mit Besen und Kehrblech durch den Gelsenkirchener Stadtteil Ückendorf und forderte dort lautstark Anwohner mit Migrationshintergrund, vornehmlich Sinti und Roma, auf, die Straße zu putzen.
In der Zusammenschau zeigt sich ein konsistentes Muster antiziganistischer Kommunikation, das tradierte Stereotype politisch instrumentalisiert. Sinti und Roma werden nicht als individuelle Rechtssubjekte wahrgenommen, sondern kollektiv als kriminell, parasitär und kulturell inkompatibel dargestellt. Die bewusste Verwendung der antiziganistischen Fremdbezeichnung und die offensive Verteidigung dieser Wortwahl signalisieren dabei nicht nur eine Ablehnung der sogenannten „politischen Korrektheit”, sondern eine Missachtung des historischen Bewusstseins um die Verfolgung und Ermordung von Sinti und Roma im Nationalsozialismus. Die Forderungen nach Ausschluss — sei es durch Streichung von Sozialleistungen, Abschiebung oder Einschränkung der EU-Freizügigkeit — zielen darauf ab, eine gesamte ethnische Minderheit aus der Gesellschaft zu verdrängen.
Migration als Krieg
Abschnitt betitelt „Migration als Krieg“Rassistische Äußerungen von Funktionär*innen der AfD kulminieren teilweise in der Darstellung von Migration als einer Form des Krieges. Migration wird darin in besonders zugespitzter Weise als existenzielle Bedrohung und zivilisatorischer Endkampf inszeniert. Funktionär*innen der AfD gehen dabei weit über die Skandalisierung einzelner Gewaltverbrechen hinaus, indem sie Schutzsuchende und andere Personen mit Migrationsgeschichte pauschalisierend als Armee, Eroberer oder Invasoren darstellen.
So sprach der brandenburgische Landesvorsitzende und arbeits- und sozialpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion René Springer davon, dass Merkel 2015 das „Tor zur Hölle” geöffnet habe, das die AfD wieder schließen werde.
Der bayerische stellvertretende Fraktions- und Landesvorsitzende Martin Böhm sah in der Vergewaltigung Minderjähriger durch Ausländer eine „Waffe im Krieg”: „Sie verachten unser Land, und sie zeigen es, indem sie unsere Kinder schänden. Vergewaltigung ist seit Tausenden von Jahren eine Waffe im Krieg.”
Migrant*innen werden von AfD-Funktionär*innen als feindliche Armee dargestellt. Der Europaabgeordnete und Vorstandsbeisitzer in Sachsen Siegbert Droese sah in der Migration den „D-Day unserer Tage”,
Vielfach sprechen Funktionär*innen der AfD von Schutzsuchenden und Migrant*innen pauschal als Eroberern
Grundtendenz
Abschnitt betitelt „Grundtendenz“Fraglich ist, ob aus den dargestellten Belegen der Schluss gezogen werden kann, die AfD sei insgesamt von einer rassistischen, insbesondere muslimfeindlichen Ideologie geprägt.
Bei den dokumentierten Aussagen handelt es sich nicht um eine Randerscheinung einzelner Akteur*innen, sondern sie treten quer durch alle Ebenen und Strukturen der Partei auf. Dieses Bild wird durch die weiteren Belege, die im Anhang (dazu unter Anhang, B.I.1) zu finden sind, bestätigt.
Auf Bundesebene äußern sich Spitzenfunktionär*innen wie Alice Weidel (Bundessprecherin und Fraktionsvorsitzende), Beatrix von Storch (stellvertretende Fraktionsvorsitzende) sowie zahlreiche Bundestagsabgeordnete aus verschiedenen Bundesländern — Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Hessen und Hamburg — in vergleichbarer Weise. Auch Mitglieder des Europäischen Parlaments sind vertreten. Hinzu kommen Bundesvorstandsmitglieder und der Bundesvorstand der noch nicht aufgelösten Jungen Alternative.
Auf Landesebene finden sich Belege aus nahezu allen Teilen Deutschlands: Thüringen (Höcke), Bayern (Böhm, Löw, Maier), Baden-Württemberg (Hess, Sänze, Klos), Brandenburg (Springer, Hohloch, Kuffert), Sachsen-Anhalt (Moldenhauer, Kirchner), Berlin (Lindemann, Hansel), Rheinland-Pfalz (Münzenmaier, Höchst), Nordrhein-Westfalen (Seli-Zacharias) und Sachsen (Golombek, Wippel). Ergänzt wird dies durch Kreisverbände aus Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt sowie Kommunalmandatsträger*innen. Die Aussagen stammen dabei nicht nur von einfachen Abgeordneten, sondern von Fraktions- und Landesvorsitzenden, parlamentarischen Geschäftsführern, innenpolitischen und verteidigungspolitischen Sprechern — also Personen in exponierten inhaltlichen Führungsfunktionen. Die geografische wie hierarchische Streuung legt nahe, dass es sich um ein strukturell verankertes, parteiweites Deutungsmuster handelt und nicht um isolierte Einzelmeinungen.
Insgesamt ist die Partei damit in ihrer Grundtendenz von einer kulturrassistischen und antimuslimischen Ideologie geprägt.
Einzelne positive Bezüge auf den Islam und Muslim*innen ändern dabei nichts an diesem Gesamtbild. Die positive Rahmung steht in einem auffälligen Missverhältnis zu der Breite, Kontinuität und Intensität der antimuslimischen Äußerungen führender Funktionär*innen sowie der programmatisch verankerten Sonderstellung des Islam als mit dem Grundgesetz unvereinbarer politischer Ideologie.
Indizwirkung der kulturrassistischen Ideologie
Abschnitt betitelt „Indizwirkung der kulturrassistischen Ideologie“Die Verfassungsfeindlichkeit der AfD kann sich erst aus den angestrebten rechtlich konkretisierten Maßnahmen und/oder dem Verhalten der Anhänger*innen ergeben. Die Maßnahmen sind allerdings im Lichte der vielzähligen rein ideologischen programmatischen und Einzeläußerungen auszulegen. Die vorangegangenen Ausführungen zeigen, dass führende Funktionär*innen der AfD rhetorisch den vollwertigen Subjektstatus von Schutzsuchenden, Muslim*innen und anderen Menschen mit Migrationsgeschichte in Frage stellen — etwa durch entindividualisierende Verallgemeinerungen („Messermänner”
Die Drastik und schiere Anzahl der entindividualisierenden, dehumanisierenden und militarisierten Einzeläußerungen konterkarieren Beteuerungen der AfD, Maßnahmen gegenüber Menschen mit Migrationsgeschichte würden stets rechtmäßig, rechtsstaatlich und menschenwürdig umgesetzt werden. Zudem zeigen die ideologischen Äußerungen, dass die AfD ihre ‚Feinde’ nach (kultur)rassistischen und antimuslimischen Kriterien bestimmt.