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Einleitung

Die vorstehenden Ausformungen des politischen Konzepts der AfD müssten auch die freiheitliche demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen. Das könnte sich ergeben aus einer Gesamtbetrachtung (dazu unter D.VI) der vielfältigen, teils tiefgreifenden und große Personengruppen betreffenden Menschenwürde­verletzungen und der Beeinträchtigung des demokratischen Wettbewerbs (dazu unter D.I bis D.V), die in den Zielen der AfD und dem Verhalten ihrer Anhänger*innen angelegt sind.

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