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Forschungsfrage

Dieses Gutachten soll die Frage beantworten, ob die Partei „Alternative für Deutschland” (AfD) verfassungswidrig ist.

Parteien, die nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes verfassungswidrig sind, können auf Antrag der dafür zuständigen Stellen vom Bundesverfassungs­gericht verboten werden. Die Voraussetzungen dafür ergeben sich allein aus dem Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit ihnen in verschiedenen Entscheidungen intensiv auseinandergesetzt, zuletzt zur NPD (2017) beziehungs­weise Die Heimat (2024). Vor diesem Hintergrund steht die Beurteilung der Verfassungswidrigkeit einer Partei vor erheblichen tatsächlichen und rechtlichen Herausforderungen.

Zur Beantwortung der Frage nach der Verfassungswidrigkeit der AfD ist zu klären, ob und inwieweit die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäbe einer Weiterentwicklung bedürfen. Es ist außerdem der zu beurteilen­de Sachverhalt zu ermitteln. Schließlich sind die Maßstäbe auf diesen Sach­verhalt anzuwenden.

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