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Ideologie: Ethnisch-kultureller Volksbegriff der AfD

Im Folgenden wird zunächst geprüft, ob die AfD einen ethnisch-kulturellen Volksbegriff als Ideologie vertritt. Der Begriff der Ideologie wird in diesem Gutachten in einem weiten, allgemeinen Verständnis verwendet: als System von Ideen und Werten, das Wirklichkeit deutet, bewertet und Handeln anleitet — mithin als weltanschaulicher Orientierungsrahmen, aus dem heraus eine Partei ihre Politik entwickelt und begründet. Von den rechtlich relevanten Zielen einer Partei, d.h. den konkreten Maßnahmen, in denen sich Ideologie manifestiert, ist sie analytisch zu unterscheiden (siehe oben Teil 2 B.III.1). Wie gerade dargestellt, kann eine völkische Ideologie für sich genommen kein Verbotsgrund sein. Erst die praktische, verfassungswidrige Realisierung eines ethnischen Volksverständnisses kann zur Begründung eines Parteiverbots beitragen. Gleichwohl könnte eine die Partei prägende völkische Ideologie ein Inter­pretations­mittel für einzelne Forderungen und ein Indiz für deren politische Umsetzung darstellen. Weiter kann eine die Partei insgesamt prägende Ideologie aufzeigen, dass mit zahlreichen Einzelzielen und Teilzielen, angestrebten Maßnahmen, Konzepten, Rhetoriken, Äußerungen und Verhaltensweisen letzt­lich ein gemeinsames, übergreifendes Ziel verfolgt wird.

Im Folgenden werden daher zunächst die offizielle Beschlusslage der AfD (dazu unter A.II.2.a)) sowie Äußerungen ihrer Funktionär*innen (dazu unter A.II.2.b)) hinsichtlich eines ethnisch-kulturellen Volksbegriffs dargestellt. Danach wird geprüft, ob hieraus insgesamt der Schluss gezogen werden kann, die AfD sei durch ein ethnisch-kulturelles Volksverständnis geprägt, und welche Folgen dies für die Interpretation geforderter Maßnahmen hat (dazu unter A.II.2.c)).

Die offizielle Beschlusslage der AfD ist nicht eindeutig von einem ethnisch-kulturellen Volksbegriff geprägt. Im Grundsatzprogramm von 2016 wird die ethnisch-kulturelle Zusammensetzung der Bevölkerung nur angeschnitten (dazu unter A.II.2.a)aa)). Mit der maßgeblichen Erklärung zum deutschen Staatsvolk und zur deutschen Identität von 2021 bekannte sich die AfD klar zum grundgesetzlichen Volksbegriff. Gleichwohl ist auch diese Erklärung von der Unterscheidung zwischen dem Staatsvolk und einem ethnisch verstandenen Volk der Deutschen gekennzeichnet (dazu unter A.II.2.a)cc)). Allerdings kommt ein ethnisches Volksverständnis in bevölkerungspolitischen Forderungen (dazu unter A.II.2.a)dd)) und in Bezug auf die ethnisierte Differenzierung innerhalb der deutschen Tatverdächtigen in den Kriminalitätsstatistiken (dazu unter A.II.2.a)ee)) auch in der Beschlusslage zum Ausdruck.

Im Grundsatzprogramm von 2016 findet sich unter der Überschrift „Mehr Kinder statt Masseneinwanderung” folgende Passage:

Dabei hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass insbesondere muslimische Migranten in Deutschland nur ein unterdurchschnittliches Bildungs- und Beschäftigungsniveau erreichen. Dass die Geburtenrate unter Migranten mit mehr als 1,8 Kindern deutlich höher liegt als unter deutschstämmigen Frauen, verstärkt den ethnisch-kulturellen Wandel der Bevölkerungsstruktur.

Diese Passage problematisiert zwar die ethnisch-kulturelle Zusammensetzung der Bevölkerung, es bleibt aber unklar, ob auch das deutsche Volk im Unterschied zum Staatsvolk als ein ethnisches gedacht wird, da nur auf die Bevölkerungs­struktur eingegangen wird. Auffällig ist zudem, dass die AfD von „deutschstämmigen” statt deutschen Frauen spricht und damit eindeutig nicht nach Staatsangehörigkeit, sondern nach Abstammung differenziert.

Im Bundestagswahlprogramm von 2017 findet sich folgende Passage:

Der Islam gehört nicht zu Deutschland. In der Ausbreitung des Islam und der Präsenz von über 5 Millionen Muslimen, deren Zahl ständig wächst, sieht die AfD eine große Gefahr für unseren Staat, unsere Gesellschaft und unsere Werteordnung.

Aus dieser Passage geht zwar kein eindeutiges Volksverständnis der AfD hervor. Diese Passage richtet sich allerdings eindeutig nicht nur gegen den Islam als Religion, sondern auch gegen die einzelnen muslimischen Gläubigen, da die AfD deren Anzahl von 5 Millionen zu einer Gefahr erklärt. Die genaue Anzahl muslimischer Deutscher ist nicht bekannt. Da von den muslimischen Religions­angehörigen mit Migrationshintergrund aber circa 47 % deutsche Staats­angehörige sind, erklärt die AfD mit dieser programmatischen Aussage auch eine große Anzahl von Deutschen pauschal zu „einer große[n] Gefahr für unseren Staat, unsere Gesellschaft und unsere Werteordnung”. Dies deutet darauf hin, dass die AfD in muslimischen Deutschen keine gleichwertigen Staats­bürger*innen sieht.

Erklärung zum deutschen Staatsvolk und zur deutschen Identität 2021

Abschnitt betitelt „Erklärung zum deutschen Staatsvolk und zur deutschen Identität 2021“

Am 18. Januar 2021 veröffentlichte die AfD eine von den damaligen Bundes­sprechern Jörg Meuthen und Tino Chrupalla sowie allen damaligen Bundes­vorstands­mitgliedern, Landesvorstandsvorsitzenden sowie den Vor­sitzen­den der Bundesprogrammkommission und der JA gezeichnete „Erklärung zum deutschen Staatsvolk und zur deutschen Identität”. Mit der Erklärung wollte die Partei den „vollkommen haltlosen Diffamierungen”, sie vertrete einen ethnischen Volksbegriff, widersprechen. In der Erklärung bekennt sich die Partei zunächst eindeutig zum rechtlich-formalen Verständnis des Staatsvolkes:

Als Rechtsstaatspartei bekennt sich die AfD vorbehaltslos zum deutschen Staatsvolk als der Summe aller Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Unabhängig davon, welchen ethnisch-kulturellen Hintergrund jemand hat, wie kurz oder lange seine Einbürgerung oder die seiner Vorfahren zurückliegt, er ist vor dem Gesetz genauso deutsch wie der Abkömmling einer seit Jahrhunderten in Deutschland lebenden Familie, genießt dieselben Rechte und hat dieselben Pflichten. Staatsbürger erster und zweiter Klasse gibt es für uns nicht.

Zugleich bekennt sich die Partei dazu, ein vom Staatsvolk unterschiedenes deutsches Volk erhalten zu wollen:

Gleichwohl ist es ein völlig legitimes politisches Ziel, welches sowohl dem Geist als auch den Buchstaben des Grundgesetzes entspricht, das deutsche Volk, seine Sprache und seine gewachsenen Traditionen langfristig erhalten zu wollen. Damit befinden wir uns im Einklang mit dem Bundesverwaltungsgericht, welches in einem Urteil ausdrücklich festgestellt hat, dass die Wahrung der geschichtlich gewachsenen nationalen Identität als politisches Ziel nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstößt.

Dabei sieht die AfD die kulturelle Identität des Staatsvolks durch Migrant*innen bedroht:

Im Sinne unseres politischen Ziels, dem deutschen Staatsvolk auch eine deutsche kulturelle Identität über den Wandel der Zeit zu erhalten, wollen wir die aktuelle Massenzuwanderung, die auf einem Missbrauch der Asylgesetzgebung beruht, beenden. […] Die Zuwanderung muss nach dem Bedarf des deutschen Staates in quantitativer und qualitativer Hinsicht gesteuert werden und findet ihre Grenze an der Aufnahmefähigkeit der deutschen Gesellschaft. […] Es gibt kein Menschenrecht auf Migration in das Land der eigenen Wahl. Sehr wohl aber gibt es das Recht „eines jeden Volkes, seine kulturelle Identität zu erhalten und zu schützen”, wie es die UN-Erklärung von Mexiko-City über Kulturpolitik 1982 eindeutig festgestellt hat.

Aus Sicht der AfD bedroht Migration die kulturelle Identität, weil Menschen im rechtlichen Sinne Deutsche werden können, die die AfD in einem ethnisch-kulturellen Sinne nicht als Deutsche betrachtet:

Gerade weil die Zugehörigkeit zum Staatsvolk von der ethnisch-kulturellen Identität der betreffenden Person rechtlich unabhängig ist, halten wir es für eminent wichtig, den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft und damit die Aufnahme in das deutsche Staatsvolk, die definitiven Charakter hat, an strenge Bedingungen zu knüpfen. Nur wer unsere Sprache spricht, unsere Werte teilt und unsere Lebensweise bejaht, soll Deutscher nach dem Gesetz werden können. Und nur wenn die Zahl der in Deutschland aufgenommenen und eingebürgerten Personen die Integrationskraft der deutschen Gesellschaft nicht übersteigt, bleibt das Staatsvolk auf lange Sicht auch Träger der deutschen Kultur und Identität.

Das OVG Münster zog in der „Verdachtsfall”-Entscheidung aus dieser Passage den Schluss, dass die Zielstellungen der AfD „von der Vorstellung bestimmt werden, dass es eine von der Staatsangehörigkeit unabhängige ‚ethnisch-kulturelle’ Volkszugehörigkeit gibt, die die deutsche Kultur und Identität prägt” und nicht alle Staatsangehörigen als Träger*innen der deutschen Kultur be­griffen werden. Das OVG Münster ergänzte zu Recht, dass die Erklärung zum deutschen Staatsvolk keine Diskriminierung deutscher Staatsbürger*innen fordert, um die kulturelle Identität zu erhalten.

Die zentrale programmatische Erklärung der AfD zum Volksbegriff stellt also klar, dass für die Partei die kulturelle Identität des Volkes sich an dessen ethnischer Zusammensetzung bemisst. Zudem unterscheidet die Partei zwei Völker: den rechtlich verfassten Demos als Staatsvolk und den Ethnos der Deutschen als Teilmenge des Staatsvolks. Und sie spricht sich für den Erhalt der „deutschen Kultur und Identität” aus.

Bevölkerungspolitik im Sinne eines ethnisch-kulturellen Volksbegriffs

Abschnitt betitelt „Bevölkerungspolitik im Sinne eines ethnisch-kulturellen Volksbegriffs“

Ein ethnischer Volksbegriff zeigt sich deutlicher in der Bevölkerungspolitik, die die AfD in Programmen und parlamentarischen Anträgen anstrebt. Zur Lösung einer demographischen Krise lehnt die AfD Masseneinwanderung ab und will statt­dessen die Geburtenrate der Deutschen steigern (dazu unter A.II.2.a)dd)(1)). Dafür will sie nur die Geburten bestimmter deutscher Familien fördern: durch ein Kinderbegrüßungsgeld, das in Thüringen und Niedersachsen nur für deutsche Kinder ausgezahlt werden soll (dazu unter A.II.2.a)dd)(2)), durch den Ausschluss aller nichtdeutschen und sogar binationalen Partnerschaften beim Kinderkredit der Bundestagsfraktion (dazu unter A.II.2.a)dd)(3)), durch den Ausschluss von Mehrfachstaatsangehörigen beim Babygeld und Landeserziehungsgeld der AfD Sachsen (dazu unter A.II.2.a)dd)(4)) und durch den Ausschluss von Ius-soli-Kindern beim Kinder­willkommensgeld und landeseigenen Kindergeld der AfD Sachsen-Anhalt (dazu unter A.II.2.a)dd)(5)) und Mecklenburg-Vorpommern (dazu unter A.II.2.a)dd)(6)). Diese drei Ausschlusskriterien knüpfen an unterschiedliche Stellen des Staatsangehörigkeitsrechts an — an Eltern wie an Kinder, an Erwerbs­grund wie an Zweitstaatsangehörigkeit — laufen aber darin zusammen, dass vor­rangig Kinder staatsangehörigkeitsrechtlich ‚reindeutscher’ Familien förderungs­würdig sind (dazu unter A.II.2.a)dd)(7)). Die angestrebte Geburtensteuerung ist damit ein Instrument, in dem sich ein ethnisch-kultureller Volksbegriff ausdrückt.

Steigerung der Geburtenrate statt Masseneinwanderung

Abschnitt betitelt „Steigerung der Geburtenrate statt Masseneinwanderung“

Der programmatische Ausgangspunkt für die Bevölkerungspolitik der AfD liegt in der Diagnose zu niedriger Geburtenraten der Deutschen. Diesem demo­graphischen Problem soll durch Geburtenförderung statt durch Einwanderung abgeholfen werden. In der Verkoppelung der Geburtenraten mit dem „ethnischkulturellen Wandel”, dem „Zusammenbruch […] unserer kulturellen Identität”, dem „Kulturabbruch” oder gar dem „Aussterben des Deutschen Volkes” zeigt sich ein ethnisch-kultureller Volksbegriff, in dem sich kulturelle Identität und biologische Abstammung verschränken. Eine vermeintliche kulturelle Katastrophe wird vom Grundsatzprogramm 2016 bis zum Regierungsprogramm der AfD Sachsen-Anhalt in immer drastischeren Worten aus dem Rückgang der Geburtenrate abgeleitet. So stand im Grundsatzprogramm mit dem „ethnischkulturellen Wandel” noch ein eher beschreibender Begriff am Anfang der programmatischen Entwicklung. Das Regierungsprogramm der AfD Sachsen-Anhalt von 2026 wählt mit dem „Aussterben des Deutschen Volkes” hingegen einen offen völkischen und hochgradig alarmistischen und handlungsauffordernden Begriff.

Grundsatzprogramm 2016: „Mehr Kinder statt Masseneinwanderung”
Abschnitt betitelt „Grundsatzprogramm 2016: „Mehr Kinder statt Masseneinwanderung”“

Im Grundsatzprogramm von 2016 findet sich unter der Überschrift „Mehr Kinder statt Masseneinwanderung” die oben bereits zitierte Passage:

Dabei hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass insbesondere muslimische Migranten in Deutschland nur ein unterdurchschnittliches Bildungs- und Beschäftigungs­niveau erreichen. Dass die Geburtenrate unter Migranten mit mehr als 1,8 Kindern deutlich höher liegt als unter deutschstämmigen Frauen, verstärkt den ethnischkulturellen Wandel der Bevölkerungsstruktur.

Als zentrales Problem werden die angeblich unterschiedlichen Geburtenraten von migrantischen und deutschstämmigen Frauen beschrieben. Die AfD unterscheidet hier nach Kriterien der Abstammung („deutschstämmig”) und nicht nach Staatsangehörigkeit. Die Problemdiagnose des „ethnischkulturellen Wandel[s] der Bevölkerungsstruktur” bezieht sich zwar auf die Bevölkerung und nicht das Volk, führt aber den „ethnischkulturellen Wandel” direkt auf Geburtenraten zurück und macht damit die biologistische, auf Abstammung basierende Dimension des ethnischen Volksbegriffs deutlich.

Bundestagswahlprogramm 2017: „Deutschland nicht abschaffen”
Abschnitt betitelt „Bundestagswahlprogramm 2017: „Deutschland nicht abschaffen”“

Im Bundestagswahlprogramm von 2017 knüpft die AfD an das Grundsatz­programm an:

Der Erhalt des eigenen Staatsvolks ist vorrangige Aufgabe der Politik und jeder Regierung. Dies kann in der derzeitigen demografischen Lage Deutschlands nur mit einer aktivierenden Familienpolitik gelingen.

Hier bezieht sich die AfD direkt auf den Erhalt des Staatsvolks und nicht auf den Erhalt eines ethnischen Volkes. Die Überschrift „Deutschland nicht abschaffen” ist jedoch semantisch klar an Sarrazins „Deutschland schafft sich ab” angelehnt — ein Buch, das sich gerade mit den Geburtenraten von ethnischen und religiösen Gruppen befasst.

Bundestagswahlprogramm 2021: „demografische Katastrophe”
Abschnitt betitelt „Bundestagswahlprogramm 2021: „demografische Katastrophe”“

Auch im Bundestagswahlprogramm mahnte die AfD eine „demographische Katastrophe” an:

In der Shell-Jugendstudie 2019 gaben 68% der Jugendlichen an, später einmal eine Familie gründen zu wollen, 19% waren noch unentschlossen. In der Vergangenheit konnten allerdings viele junge Erwachsene ihren Kinderwunsch nicht wie gewünscht verwirklichen. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer aktivierenden, also geburten­fördernden Familienpolitik. Eine Fortsetzung der herrschenden, familienzersetzenden Politik wird die demografische Katastrophe, in die wir geraten sind, weiter verschlimmern. Am Ende dieses Prozesses steht auch der Zusammenbruch der sozialen Sicherungssysteme und letztlich unserer kulturellen Identität. Das können wir nicht wollen! Die AfD ist entschlossen, dem familienfeindlichen Zeitgeist eine positive, familienfreundliche Sozialpolitik entgegenzustellen.

Neu ist an diesem Bundestagswahlprogramm, dass die AfD mit der in ihren Augen zu niedrigen Geburtenrate deutscher Frauen den „Zusammenbruch […] unserer kulturellen Identität” verknüpft. Hier zeigt sich ein ethnisch-kultureller Volksbegriff, der die Kultur und kulturelle Identität auf Geburtenraten und Abstammung zurückführt und damit neben der kulturellen Dimension auch stark auf biologischer Abstammung basiert. Mit der Vokabel des Zusammenbruchs deutet sich hier der kulturelle Untergang des deutschen Volkes an.

Bundestagswahlprogramm 2025: „Demografische Wende für Deutschlands Zukunft”
Abschnitt betitelt „Bundestagswahlprogramm 2025: „Demografische Wende für Deutschlands Zukunft”“

Das Bundestagswahlprogramm von 2025 enthält ebenfalls die Verknüpfung der Geburtenrate mit dem drohenden „Kulturabbruch”:

Die Geburtenrate liegt in Deutschland seit Mitte der 1970er Jahre weit unterhalb des Niveaus zur Bestandserhaltung. Inzwischen gibt es dringenden Handlungsbedarf, weil damit nicht nur ein Kulturabbruch droht, sondern auch der Zusammenbruch unserer Sozialversicherungen.

Das Fortbestehen der deutschen Kultur ist auch hier für die AfD am Ende eine Frage biologischer Abstammung, nämlich bestandserhaltender Geburtenraten.

Regierungsprogramm Sachsen-Anhalt 2026: „Familie und Kinder”
Abschnitt betitelt „Regierungsprogramm Sachsen-Anhalt 2026: „Familie und Kinder”“

Unter den Landtagswahlprogrammen ist das Regierungsprogramm 2026 der AfD Sachsen-Anhalt hervorzuheben. Das Kapitel „Familie und Kinder” ist dem gesamten Programm vorangestellt, was dessen ideologische Bedeutung für den Landesverband unterstreicht. Darin schreibt der Landesverband besonders zugespitzt vom „Aussterben des Deutschen Volkes”:

Deutschland leidet unter einem massiven Bevölkerungsrückgang. Was in der politischen Debatte als „demographischer Wandel” bezeichnet wird, ist nichts anderes als die Überalterung und das Aussterben des Deutschen Volkes. […]
Einwanderung, wie von der etablierten Politik beschworen, hingegen ist nicht nur ein untaugliches Mittel gegen das Aussterben der einheimischen Bevölkerung, sie bringt auch viele weitere Probleme mit sich.

Mit dem „Aussterben der einheimischen Bevölkerung” wird die biologische Rede von aussterbenden Arten auf das deutsche Volk übertragen. Wenn Einwanderung und damit hier nicht einmal erwähnte Einbürgerungen das „Aussterben” nicht aufhalten können, wird deutlich, dass dem Programm ein Volksbegriff zugrunde liegt, der in seiner Rückkopplung an Geburtenraten ethnisch-biologistisch determiniert ist. Einwander*innen und das „aussterbende deutsche Volk” stehen sich in einer unüberbrückbaren Differenz gegenüber.

Kinderbegrüßungsgeld in Thüringen und Niedersachsen

Abschnitt betitelt „Kinderbegrüßungsgeld in Thüringen und Niedersachsen“

In Thüringen und Niedersachsen plant die AfD ein Kinderbegrüßungsgeld, das an die deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes anknüpft:

ein einmaliges Begrüßungsgeld für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit in Höhe von mindestens 2 000 Euro einzuführen, das unmittelbar nach der Geburt ausgezahlt wird

Für jedes ab dem 1. Januar 2023 geborene Kind, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und ab Antragstellung nach § 3 seinen Hauptwohnsitz im Sinne des Melde­rechtes für mindestens drei Jahre in Thüringen hat, wird ein einmaliges Thüringer Begrüßungsgeld gewährt. Empfangsberechtigte für das Thüringer Begrüßungsgeld sind die Sorgeberechtigten des Kindes.

In diesen Maßnahmen drückt sich das Ziel aus, Anreize zur Geburt deutscher Kinder zu setzen. Indem die Geburtenförderung an die Staatsangehörigkeit des Kindes anknüpft, werden alle deutschen Kinder erfasst. Von dieser Ausgestaltung setzen sich die folgenden bevölkerungspolitischen Maßnahmen ab, die nicht an die Staatsangehörigkeit des Kindes anknüpfen.

Kinderkredite unter Ausschluss binationaler Partnerschaften auf Bundesebene

Abschnitt betitelt „Kinderkredite unter Ausschluss binationaler Partnerschaften auf Bundesebene“

Am 7. Oktober 2025 brachte die AfD-Bundestagsfraktion einen Antrag in den Bundestag ein mit dem Namen „Dem deutschen Volke — Unsere Zukunft gestalten und durch geeignete Familienpolitik sichern”. Darin forderte die AfD-Fraktion eine Reihe bevölkerungspolitischer Maßnahmen zur Steigerung der Geburtenziffer. „Um das Staatsvolk nicht aussterben zu lassen”, forderte die Fraktion die Bundesregierung unter anderem auf, einen ‚abkinderbaren’ Kredit einzuführen, das Ehegattensplitting zu einer umfassenden Familienförderung zu erweitern, das Elterngeld drei Jahre auszuzahlen, die Schwangerschafts­konfliktberatung am „Lebensschutz” auszurichten und „die traditionell[e] Familie aus Mann, Frau und Kind(ern)” zur Basis der „familienpolitischen Leitkultur” zu machen.

Der Kinderkredit stand unter folgenden Voraussetzungen:

1. ein Kreditmodell über die KfW zu schaffen, welches bei der Geburt jedes Kindes zinslose Kredite für die Eltern in Höhe von bis zu 10.000 Euro gewährt. Die Vergabe des Kredits ist daran zu knüpfen,

a) dass die Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen;

b) dass mindestens ein Elternteil vor dem Zeitpunkt der entsprechenden Antragstellung seit mindestens 24 Monaten einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht oder sich in einer Berufsausbildung oder im Studium befindet;

c) dass der Kredit innerhalb von zehn Jahren zurückzuzahlen ist; Müttern mit mindestens drei Kindern wird die Rückzahlung des Kredits erlassen;

Der Antrag ist so zu verstehen, dass beide Eltern die deutsche Staatsbürgerschaft haben müssen, um einen Kinderkredit beantragen zu können. Dies ergibt sich daraus, dass die folgende Voraussetzung der Beschäftigung oder Ausbildung (lit. b des Antrags) explizit auf „mindestens ein Elternteil” beschränkt ist. Binationale Ehen und Partnerschaften, in denen nur eine Person die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, sind also von dem Kinderkredit ausgeschlossen.

Der Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion Ralph Edelhäußer adressierte in der Plenardebatte den in seinen Augen diskriminierenden Charakter des Kinderkredits:

Ein Kreditprogramm der KfW nur für Eltern mit deutschem Pass wäre kein Förderinstrument, sondern ein Akt der Diskriminierung.

(Birgit Bessin [AfD]: Es ist rechtlich zulässig!)

Artikel 3 unseres Grundgesetzes, der besagt: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich”, verbietet genau das. Wer hier lebt, arbeitet, Verantwortung übernimmt und Kinder großzieht, der verdient Unterstützung, unabhängig von seiner Staats­angehörig­keit. Das muss mal klar gesagt werden.

(Dr. Bernd Baumann [AfD]: Mein lieber Gott!)

Edelhäußers verfassungsrechtliche Bedenken wurden von Birgit Bessin und dem Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer Bernd Baumann zurückgewiesen oder kleingeredet. Ob Edelhäußer, Bessin und Baumann über die Ungleich­behandlung zwischen deutschen Staatsbürger*innen und Ausländer*innen oder die Ungleichbehandlung von Deutschen in binationalen Partnerschaften stritten, lässt sich aus dem Wortlaut nicht eindeutig entnehmen. In der Plenardebatte sprach allerdings der SPD-Abgeordnete Truels Reichardt explizit die Ungleichbehandlung binationaler Partnerschaften an:

Den Kredit sollen Eltern aber auch nur dann bekommen, wenn beide deutsche Staatsangehörige sind. Dahinter steckt doch der furchtbare Gedanke, dass die gemeinsame Elternschaft, das Zusammenleben, die Ehe einer deutschen und einer nichtdeutschen Person weniger wert oder geradezu verwerflich ist. Und das hatten wir in Deutschland schon mal.

Auffällig ist, dass die AfD-Abgeordneten an dieser Stelle nicht intervenierten. Es ist auch nicht ersichtlich, dass sich die AfD-Abgeordneten hinter dem Antrag — wie Martin Reichardt, Birgit Bessin oder Sebastian Maack — von dem Vorwurf der Diskriminierung binationaler Partnerschaften distanzierten.

Bereits am 18. Juli 2025 veröffentlichten die Bundestagsabgeordneten Birgit Bessin und Martin Reichardt, die auch den Antrag „Dem deutschen Volke” einbrachten, eine Pressemitteilung zum Rückgang der Geburtenrate:

Der Schriftzug ,Dem Deutschen Volke’ prangt auf dem Reichstagsgebäude — doch die Bundesregierung betreibt seit Jahrzehnten gerade keine Familienpolitik, die die Rahmenbedingungen für Familiengründung verbessert. Wenn die Geburtenrate bei ausländischen Frauen in Deutschland bei 1,84 Kindern und bei deutschen Frauen bei nur 1,23 Kindern liegt, dann droht ein Verschwinden unseres Volkes mit Ansage.

In dieser Pressemitteilung werden die Geburten ausländischer und deutscher Frauen gegenübergestellt, ohne dass auf ausländische Frauen, die Kinder mit deutschen Männern bekommen, eingegangen wird.

Am 2. September 2025 stellten die Bundestagsabgeordneten Sebastian Maack, Birgit Bessin, Jan Feser, Martin Reichardt, Otto Strauß, Christian Zaum eine kleine Anfrage mit dem Titel „Deutlich sinkende Geburtenzahlen in Deutschland seit 2022 — Hintergründe und Schlussfolgerungen”. In der Anfrage bezeichneten die AfD-Abgeordneten die unterschiedliche „Fertilität” deutscher und ausländischer Frauen in Deutschland als „demographische Katastrophe”:

Diese Entwicklung ist nach Auffassung der Fragesteller dramatisch, gibt Anlass zu größter Sorge und bedeutet eine weitere Verschärfung einer bereits seit über 50 Jahren anhaltenden Entwicklung, die nach Ansicht der Fragesteller nur als demografische Katastrophe bezeichnet werden kann. Die Fertilität von Frauen mit deutscher Staatsangehörigkeit belief sich 2024 auf 1,23 Kinder je Frau. Um die Bevölkerungszahl stabil zu halten, ist eine Geburtenrate von 2,1 erforderlich. Die Geburtenrate bei Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit belief sich 2024 auf 1,84 Kinder je Frau […].

Auch hier wurde auf ausländische Frauen, die mit deutschen Männern abstammungsdeutsche Kinder bekommen, nicht eingegangen, woraus geschlossen werden kann, dass deutsche Kinder ausländischer Frauen aus binationalen Ehen und Partnerschaften für die AfD-Abgeordneten Teil der „demographische[n] Katastrophe” sind. Die Kleine Anfrage enthielt zudem diese Frage:

Betrachtet es die Bundesregierung ggf. als zumindest eines der zentralen Ziele ihrer Familienpolitik, durch eine Geburtenerhöhung der hierzulande ansässigen Bevölkerung deren Chancen zu erhöhen, die kulturelle Kontinuität bzw. Identität wahren zu können, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?

Kulturelle „Kontinuität” und „Identität” wird hier mit dem Rekurs auf Geburtenraten zu einer Frage biologischer Abstammung gemacht.

Am 29. Juli 2025 wurde der Bundestagsabgeordnete und stellvertretende familienpolitische Sprecher Sebastian Maack auf abgeordnetenwatch.de gefragt:

Wie wollen Sie bzw die AfD ganz konkret die Geburtenrate bei deutschen Frauen (sicherlich doch ohne Migrationshintergrund) ändern?

Maack ging zwar auf die Einschränkung („ohne Migrationshintergrund”) nicht näher ein, wies sie aber auch nicht zurück:

„Die Entlastung von Familien und in ihrer Folge die Erhöhung der Geburtenraten muss und kann eine der absolut vorrangigen Politikziele werden. Hierfür steht letztlich nur die AfD”

Die Kleinen Anfragen und Einzeläußerungen von AfD-Abgeordneten, die auch den Antrag zum Kinderkredit mitzeichneten, bestätigen die Auslegung, dass deutsche Kinder binationaler Eltern für die AfD-Bundestagsfraktion keinen förderungswürdigen Beitrag zum Erhalt des deutschen Volkes darstellen.

Babygeld und Landeserziehungsgeld unter Ausschluss von Doppelstaatler*innen in Sachsen

Abschnitt betitelt „Babygeld und Landeserziehungsgeld unter Ausschluss von Doppelstaatler*innen in Sachsen“

Der Landesverband Sachsen fordert im Landtagswahlprogramm ein „Baby-Begrüßungsgeld für Sachsen”. Von dieser staatlichen Sozialleistung in Höhe von 5.000 € sollen Doppelstaatler*innen ausgeschlossen werden:

Dieses Begrüßungsgeld soll Eltern gewährt werden, welche die alleinige deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, gemeinsam mindestens zehn Jahre in Sachsen ihren Hauptwohnsitz haben, auf eine abgeschlossene Ausbildung bzw. ein Studium verweisen können oder berufstätig sind.

Deutsche Kinder deutscher Eltern, die noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, sind damit von dieser bevölkerungspolitischen Maßnahme der AfD aus­geschlossen und sind damit für die AfD Sachsen nicht förderungs- oder begrüßungswürdig. Dasselbe gilt für deutsche Kinder mit nur einem deutschen Elternteil — also wie bei dem auf Bundesebene geforderten Kinderkredit — sowie für deutsche Kinder mit zwei deutschen Eltern, von denen ein Elternteil noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt.

Unter den gleichen Voraussetzungen plant die AfD Sachsen ein Landes­erziehungsgeld in Höhe von 750 € bis 1.500 €, um „Sachsen auch demografisch \zu] stärken”:

Da das Landeserziehungsgeld aus sächsischen Steuermitteln finanziert wird, soll es nur für Eltern gewährt werden, [welche die alleinige deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und gemeinsam mindestens zehn Jahre in Sachsen ihren Hauptwohnsitz haben.

Kinderwillkommensgeld und landeseigenes Kindergeld unter Ausschluss von Ius-soli-Kindern in Sachsen-Anhalt

Abschnitt betitelt „Kinderwillkommensgeld und landeseigenes Kindergeld unter Ausschluss von Ius-soli-Kindern in Sachsen-Anhalt“

Die AfD Sachsen-Anhalt fordert in ihrem Regierungsprogramm von 2026 ein Kinderwillkommensgeld in Höhe von 2.000 € für die ersten beiden Kinder und in Höhe von 4.000 € für jedes weitere Kind:

Zugangsvoraussetzung ist die deutsche Staatsbürgerschaft mindestens eines Elternteils und ein fester Erstwohnsitz beider Eltern in Sachsen-Anhalt seit mindestens einem Jahr.

Kinder ausländischer Eltern, die nach § 4 Abs. 3 StAG nach dem Geburtsortsprinzip die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben, sind von dem Kinderwillkommensgeld ausgeschlossen. Diese deutschen „Ius-soli”-Kinder will die AfD-Sachsen-Anhalt also nicht finanziell willkommen heißen.

Ein landeseigenes Kindergeld in Höhe von 50 bis 250 € je nach Anzahl der Kinder unterliegt den gleichen Voraussetzungen:

Zur weiteren Entlastung der Familien werden wir ein landeseigenes Kindergeld einführen. Dieses „Familiengeld” soll insbesondere Mehrkindfamilien finanziell stärken. Ab Geburt erhalten Eltern für ihr erstgeborenes Kind monatlich 50 Euro, für ihr zweitgeborenes Kind monatlich 150 Euro und für jedes weitere Kind 250 Euro. Dabei entsprechen die Bezugsvoraussetzungen den Voraussetzungen des Baby-Begrüßungsgeldes.

Die AfD Sachsen-Anhalt setzt sich wie der übrige Teil der AfD für eine vollständige Abschaffung des Geburtsortsprinzips ein, worin kein Verstoß gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu sehen ist (dazu unten A.II.3.f)):

Außerdem wird sich die AfD-Landesregierung im Bundesrat für eine Streichung des Geburtsortsprinzips aus dem Staatsangehörigkeitsrecht einsetzen (Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland, auch wenn kein Elternteil Deutscher ist). Stattdessen soll eine Rückkehr zum Abstammungsprinzip, das in Deutschland bis zum Jahre 2000 in Kraft war, erfolgen.

Eine Partei kann grundsätzlich die Abschaffung des Geburtsortsprinzips fordern. Sie ist folglich nicht verfassungsrechtlich verpflichtet, nach einer einfachgesetzlichen Maßgabe des Staatsangehörigkeitsrechts die Förderung von Ius-soli-Kindern anzustreben. Das Regierungsprogramm hat die AfD Sachsen-Anhalt jedoch mit dem ausdrücklichen Anspruch veröffentlicht, ab 2026 als Landesregierung ohne Mehrheit im Bund, also unter den Bedingungen des geltenden Bundesrechts, zu regieren. Indem die AfD Sachsen-Anhalt an die Deutscheneigenschaft eines Elternteils anknüpft, umgeht sie die Förderung von Ius-soli-Kindern. Würde sie die Förderung hingegen an die Deutschen­eigenschaft der Kinder knüpfen, würde die Förderung der Kinder ausländischer Eltern mit einer etwaigen späteren Abschaffung des Geburtsortsprinzips auf Bundesebene automatisch entfallen. Die AfD Sachsen-Anhalt hat jedoch einen Weg gewählt, deutsche Ius-soli-Kinder bereits vor einer etwaigen StAG-Reform aus der Förderung auszuschließen.

Baby-Begrüßungsgeld unter Ausschluss von Ius-soli-Kindern in Mecklenburg-Vorpommern

Abschnitt betitelt „Baby-Begrüßungsgeld unter Ausschluss von Ius-soli-Kindern in Mecklenburg-Vorpommern“

Die AfD Mecklenburg-Vorpommern forderte in ihrem Regierungsprogramm 2026 ein Baby-Begrüßungsgeld analog zu Sachsen-Anhalt.

Wir werden ein Baby-Begrüßungsgeld in Höhe von 3.000 Euro einführen. Damit erleichtern wir jungen Menschen die Entscheidung für den Schritt ins Elternsein. Das Begrüßungsgeld erhalten Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern. Die Auszahlung erfolgt in drei Raten. Die erste zur Geburt, eine weitere zum vollendeten dritten Lebensjahr und zum sechsten Lebensjahr des Kindes die letzte Rate.

Auch dieses Regierungsprogramm erhebt den Anspruch, unter den Bedingungen des geltenden Staatsangehörigkeitsrechts umgesetzt zu werden. Die Anknüpfung an die Deutscheneigenschaft eines Elternteils anstatt an die Deutscheneigenschaft des Kindes — wie in Niedersachsen oder Thüringen — schließt damit wie in Sachsen-Anhalt Ius-soli-Kinder aus.

Zusammenfassung: Geburtenförderung im Sinne des ethnischen Volksbegriffs

Abschnitt betitelt „Zusammenfassung: Geburtenförderung im Sinne des ethnischen Volksbegriffs“

Aus den bevölkerungspolitischen Maßnahmen der AfD spricht ein ethnisches Volksverständnis. Der Kinderkredit der Bundestagsfraktion, das Babygeld der AfD Sachsen sowie das Kinderwillkommensgeld und das landeseigene Kindergeld der AfD Sachsen-Anhalt gleichen sich darin, dass es sich um Maßnahmen handelt, die bestimmte Deutsche von der Geburtenförderung ausschließen. Dies sind bei der Bundestagsfraktion Deutsche in binationalen Ehen und Partnerschaften, bei der AfD Sachsen Deutsche mit doppelter Staatsangehörigkeit und bei der Kinderförderung der AfD Sachsen-Anhalt deutsche Ius-soli-Kinder. Als Ausschlusskriterien dienen verschiedene staatsangehörigkeitsrechtliche Merkmale: die ausländische Staatsangehörigkeit eines Elternteils, die Mehrfachstaatsangehörigkeit eines Elternteils oder der Erwerbsgrund der Staatsangehörigkeit des Kindes. Dabei beziehen sich die staatsangehörigkeitsrechtlichen Ausschlusskriterien mal auf die Eltern, mal auf die Kinder.

In allen Fällen ist das Ergebnis, dass die Geburt bestimmter deutscher Kinder nicht als förderungswürdige Vermehrung des deutschen Staatsvolks gesehen wird. Die Geburtenförderung knüpft damit zwar nicht direkt an kulturrassistische Kriterien, ethnisch-kulturelle Abstammung und Herkunft oder die „Migrations­geschichte” an. Die staatsangehörigkeitsrechtlichen Ausschluss­kriterien folgen jedoch einem einheitlichen Muster: Förderungswürdig sind die Kinder, deren deutsche Staatsangehörigkeit sich nach dem Abstammungsprinzip von zwei deutschen Einstaatler*innen ableitet, also Kinder staatsangehörig­keitsrechtlich „reindeutscher” Familien.

Dies können natürlich dennoch Familien mit Migrationsgeschichte sein, etwa bei eingebürgerten Eltern ohne weitere Staatsbürgerschaft. Es handelt sich gleichwohl um eine Bevölkerungspolitik, die unter Hinnahme des rechtlichen Staatsvolksbegriffs eine Geburtenförderung betreibt, die — soweit es der Umweg über staatsangehörigkeitsrechtliche Ausschlusskriterien zulässt — auf ein ethnisch verstandenes deutsches Volk abzielt. Wäre es der AfD schlicht um die Förderung der Geburt deutscher Kinder gegangen, hätte sie — seinerseits verfassungsrechtlich problematisch (dazu unter A.II.3.e)bb)(3)(a)) — schlicht an die deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes angeknüpft, wie etwa bei den Kinderbegrüßungsgeldern aus Niedersachsen und Thüringen. Dass es ihr aber um etwas anderes geht, wird besonders deutlich am Kinderkredit der Bundestagsfraktion und am Babygeld der AfD Sachsen, die deutsche Kinder, an deren Zeugung und Erziehung ein ausländischer Elternteil beteiligt war, nicht als einen Beitrag sehen, der „Dem deutschen Volke” dient. Hier wird die rechtliche Zugehörigkeit zum Staatsvolk zwar hingenommen, die Förderungs­würdig­keit bestimmt sich jedoch nach Kriterien der ‚reindeutschen’ Abstammung.

Der ethnische Volksbegriff dient hier nicht nur deskriptiv der Beschreibung einer demographischen Situation. Es handelt sich vielmehr um die Reproduktionsseite (zur Exklusionsseite unten A.II.3.b)) eines gestaltenden, politischen ethnischen Volksbegriffs, der darauf gerichtet ist, durch Geburtensteuerung das rechtlich verfasste Staatsvolk dem ethnisch verstandenen Volk anzunähern. Der AfD geht es darum, den Anteil der in ihren Augen „richtigen” Deutschen am Staatsvolk zu erhöhen.

Forderungen nach ethnisierten polizeilichen Kriminalitätsstatistiken

Abschnitt betitelt „Forderungen nach ethnisierten polizeilichen Kriminalitätsstatistiken“

Programmatisch zeigt sich ein ethnisch-kulturelles Volksverständnis auch in der Forderung nach der ethnischen Differenzierung deutscher Staatsbürger*innen in Kriminalitätsstatistiken oder polizeilichen Pressemitteilungen. Verschiedene Fraktionen, Landesverbände und Funktionär*innen der AfD fordern, in polizeilichen Kriminalitätsstatistiken und Pressemitteilungen die doppelte Staatsangehörigkeit, einen etwaigen Migrationshintergrund oder sogar die Vornamen von deutschen Tatverdächtigen auszuweisen. In diesen Forderungen drückt sich ein ethnisch-kulturelles Volksverständnis aus, das echtes ‚Deutschsein’ von Tatverdächtigen nicht allein auf die rechtliche Staats­angehörigkeit zurückführt. Diese Auslegung ergibt sich vor allem im Licht der Einzeläußerungen führender AfD-Funktionär*innen zu diesem Themenkomplex (dazu unter A.II.2.a)ee)(5)).

Die AfD-Bundestagsfraktion brachte am 5. Mai 2026 einen Antrag zum „Berichtswesen zur Ausländerkriminalität” ein, in dem sie forderte, die doppelte Staatsangehörigkeit sowie einen etwaigen Migrationshintergrund von deutschen Tatverdächtigen in die polizeiliche Kriminalitätsstatistik und alle Pressemeldungen der Polizeibehörden aufzunehmen:

e) deutsche Tatverdächtige mit einer weiteren Staatsangehörigkeit unter der Berücksichtigung der Tatsache, dass in Deutschland inzwischen mehrere Millionen Menschen leben, die neben der deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, zukünftig in der PKS als Untergruppe auszuweisen. Die Erfassungsparameterfelder in den polizeilichen Meldesystemen sind dafür entsprechend anzupassen;

f) Vereinbarungen dahingehend zu treffen, dass bei polizeilichen Erfassungen und zur weiteren wissenschaftlichen Analyse von negativen Integrationsentwicklungen ein etwaiger Migrationshintergrund von deutschen Tatverdächtigen in die PKS aufgenommen wird, der sich an der Migrationshintergrund-Definition des Statistischen Bundeamtes orientiert: Danach hat eine Person einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde;

g) zu vereinbaren, dass Pressemeldungen der Polizeibehörden zu deutschen Tatverdächten bundesweit regelmäßig die unter den Buchstaben e und f erfassten Feststellungen beinhalten oder gegebenenfalls nachträglich dem Ermittlungsstand entsprechend aktualisiert werden und darüber hinaus auch die Staatsangehörigkeit nichtdeutscher Tatverdächtiger sowie etwaige Angaben zu ihrem Aufenthaltsstatus bundeseinheitlich im Rahmen der polizeilichen Öffentlichkeitsarbeit regelmäßig mitgeteilt werden, soweit dadurch laufende Fahndungen nicht gefährdet werden.

Ziel dieser Maßnahmen sei es, „Bereitschaft oder Fähigkeit zur Integration bestimmter Bevölkerungsgruppen einschließlich der Akzeptanz des staatlichen Gewaltmonopols — ohne Verharmlosung zu thematisieren”. Dafür sei eine „transparente polizeiliche Berichterstattung mit detaillierter Aufschlüsselung der Tatverdächtigen und von deren Herkunft” nötig.

Die Landtagsfraktion der AfD in Sachsen-Anhalt beantragte schon 2019 unter ihrem heutigen Vorsitzenden Oliver Kirchner, dass eine Richtlinie erlassen werde, wonach „bei Presseauskünften der Polizei die Nationalität aller Tat­verdächtigen benannt wird”. Der Antrag benannte das Ziel folgendermaßen:

Da die Angabe der Nationalität Verdächtiger geeignet ist, eine Steigerung von Kriminalität ganz bestimmter Ethnien zu verifizieren oder auch zu falsifizieren, kann mehr Transparenz bei der Benennung der Nationalität von Tatverdächtigen zu einem objektiven Bild der Bevölkerung über das tatsächliche oder vermeintliche Ausmaß von Migrantenkriminalität beitragen.

Die AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt verfolgte hier den Zweck, die Kriminalitäts­statistik zu ethnisieren und bei der Bevölkerung ein Bild der „Kriminalität ganz bestimmter Ethnien” zu erzeugen, offen benannt.

Forderungen in Landtagswahlprogrammen und Positionspapieren

Abschnitt betitelt „Forderungen in Landtagswahlprogrammen und Positionspapieren“

Die Forderung der Nennung doppelter Staatsangehörigkeiten und des Migrationshintergrunds von Tätern mit deutscher Staatsbürgerschaft in der polizeilichen Kriminalstatistik findet sich auch in den Wahlprogrammen einiger Länderverbände. Im Wahlprogramm für die Landtagswahl in Baden-Württemberg 2026 findet sich etwa folgende Forderung:

Geht es um die Ursachen von Kriminalität, ist die öffentliche Debatte durch Sprachregelungen, Angst vor der Wahrheit und Versuche, die Bürger zu erziehen, stark eingeschränkt. Insbesondere die Herkunft von Straftätern im Bereich Gewalt­kriminalität, vor allem bei Messer- und Sexualstraftaten oder Raubdelikten, wird in Medien und polizeilichen Pressemitteilungen regelmäßig verschwiegen. Doch nicht nur ist dem Bürger endlich reiner Wein einzuschenken. Auch unsere Sicherheitsbehörden brauchen hier mehr Handlungsfähigkeit. Sicherheitspolitik kann nur auf Basis objektiver Daten betrieben werden. Wir sehen daher die statistische Erfassung von Mehrfachstaatsangehörigkeit und Migrationshintergrund bei Tatverdächtigen und Straftätern vor. Polizei und Medien müssen diese Merkmale auch klar benennen, wenn sie für Straftaten, Täterschaft oder das Kriminalitätsgesamtbild relevant sind. Die Bürger haben einen Anspruch auf die volle Wahrheit, statt aus ideologischen Gründen zensierte Halbwahrheiten vorgesetzt zu bekommen.

Im Wahlprogramm für die Landtagswahl in Brandenburg 2024 fordert der dortige Landesverband der AfD:

Keine Schönung der Kriminalitätsstatistik

Entsprechend unserem Motto „Mut zur Wahrheit” treten wir für eine ungeschönte Darstellung der Kriminalität in Brandenburg ein. Dazu gehört auch, dass die bislang bei Tatverdächtigen praktizierte Zurückhaltung hinsichtlich der Bekanntgabe der Nationalität oder eines Migrationshintergrundes aufgegeben wird, denn die Brandenburger haben einen Anspruch darauf, zu erfahren, welche Personengruppen abweichend von ihrem Bevölkerungsanteil in der Tatverdächtigen- oder Täterstatistik über- oder unterdurchschnittlich repräsentiert sind. Ordnungsgemäße Statistiken sind zudem für die kriminal- und präventivpolizeiliche Arbeit maßgeblich.

Aus den Formulierungen beider Wahlprogramme zeigt sich, dass die AfD die Kriminalitätsstatistik für „geschönt” oder nur die „Halbwahrheit” hält, solange sie die Migrationsgeschichte von deutschen Staatsbürger*innen nicht ausweist. Darin liegt die Implikation, dass sie nicht alle deutschen Staatsbürger*innen als gleich anerkennt, sondern vielmehr „wirklich” deutsche von deutschen Staatsbürger*innen mit Migrationshintergrund abgrenzt.

Auch das Positionspapier der Arbeitskreise zur Winterklausur 2026 der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag enthält die Forderung nach statistischer Erfassung unter anderem des Migrationshintergrundes:

Zusätzlich soll künftig der Migrationshintergrund von mutmaßlichen Straftätern erfasst und in Pressemitteilungen ebenfalls genannt werden.

Die Forderung wird außerdem gestützt von einer Vielzahl von kleinen Anfragen der AfD-Fraktionen auf Bundes- und Landesebene, die jeweils die Kenntlich­machung der häufigsten in der Kriminalstatistik vorkommenden Vornamen fordern. Beispielhaft ist auf die Kleine Anfrage von Marc Vallendar, Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses, vom 2. Mai 2024 einzugehen, der nach Verweigerung von Auskünften durch den Berliner Senat die Beantwortung seiner Anfrage im Rahmen einer Organklage vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof weiterverfolgte. Ursprünglich war Teil der Anfrage die Frage, ob es „bei den Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit eine Häufung bei Vornamen” gebe und die Forderung, dass der Senat „die 20 häufigsten Vornamen detailliert aufschlüsseln” möge. Dies lehnte der Berliner Senat aufgrund von Bedenken über die Veröffentlichung personenbezogener Daten ab. Zwar verpflichtete der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin den Senat mit Beschluss vom 13. Mai 2025 zur Auskunftserteilung, weil eine Identifikation der Tatverdächtigen nicht zu befürchten war. Vier Richter*innen sahen in einem Sondervotum in der Erstellung und Herausgabe einer Liste mit den häufigsten Vornamen von Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit eine Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde.

Welches ideologische Motiv hinter der Differenzierung deutscher Tat­verdäch­tiger nach Zweistaatsangehörigkeiten, Migrationshintergrund und Vornamen steht, zeigt sich deutlich erst in den Einzeläußerungen führender AfD-Funktionär*innen: Sie halten Eingebürgerte und Migrant*innen unter den deutschen Tatverdächtigen für keine ‚echten’. Diese vermeintliche Verfälschung der Kriminalitätsstatistiken soll durch die Einführung zusätzlicher ethnisierender Kriterien aufgedeckt werden.

In Bezug auf die Verteilung von Tatverdächtigen in der polizeilichen Kriminal­statistik beklagte die Vorsitzende der Bundestagsfraktion, Alice Weidel, am 4. Dezember 2022, dass die „Kriminalstatistik verfälscht” werde, indem in ihr sogenannte „Neubürger […] aus dem afghanischen, irakischen, syrischen Kontext [mit] hohe[r] Kriminalitätsbelastung” auftauchen, womit sie deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte meint. Der Aussage ‚verfälschte’ Statistiken wohnt ein Verständnis inne, dass in der polizeilichen Kriminalstatistik deutsche Täter ausgewiesen sind, die eigentlich gar keine Deutschen seien und somit die Statistik in Bezug auf die Verteilung deutscher und nicht-deutscher Tatverdächtiger verfälschen würden. Am 30. November 2022 äußerte Weidel sich ähnlich: „Insbesondere die Kriminalitätsstatistik wird massiv dadurch frisiert und verzerrt, wenn Bevölkerungsgruppen mit überproportional hoher Kriminalitätsbelastung in großem Stil formal eingebürgert werden.” Mit der Bezeichnung als „formal eingebürgert” bringt Weidel zum Ausdruck, dass es sich zwar um Staatsangehörige, aber keine vollwertigen deutschen Bürger*innen handele.

Bereits am 7. Juli 2019 kritisierte Weidel, damals bereits Fraktionsvorsitzende, aber noch nicht Bundessprecherin, mit einem ähnlichen Narrativ, dass die mutmaßlichen Täter einer Gruppenvergewaltigung „in den Medien als ‚Deutsche’ kolportiert werden”. Sie sagte, dass es sich „richtigerweise […] bei den Vergewaltigern jedoch um Passdeutsche bzw. Deutsch-Türken” handele. Am 10. Januar 2024 äußerte der Account der Bundespartei auf X, es sei nicht hinnehmbar, „dass Menschen, die Deutschland und seine Werte hassen und verachten, zu deutschen #Staatsbürgern werden, Frauen vergewaltigen, unschuldige Menschen mit Messern angreifen, wegen der deutschen Staats­bürgerschaft dann nicht abgeschoben werden und anschließend in der Statistik als ‚deutsche’ Straftäter auftauchen”. Indem die AfD „deutsche” in Anführungszeichen setzte, machte sie klar, dass sie in den Tätern keine echten Deutschen sieht.

Gottfried Curio, der innenpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, spielte am 8. Januar 2025 ebenfalls hierauf an, indem er feststellte, dass unter den „Tatverdächtigen angeblich […] zwei Drittel Deutsche [waren]”, wonach er nachschob, dass durch das Erfragen der Vornamen herauskam, dass die Tatverdächtigen „im Wesentlichen Mohammed, Ali, Yusuf, Hassan heißen”. Er monierte, dass das „die Deutschen [sind], die hier Randale machen, die Stress machen”. Wenngleich er die Tatverdächtigen mit den genannten Vornamen formal als deutsch bezeichnet, nimmt er sprachlich dennoch eine Differenzierung innerhalb der Gruppe deutscher Staatsbürger*innen vor, indem er Personen mit vermeintlich nicht-deutschem Hintergrund am Vornamen abzulesen vermag und diese implizit nicht der von ihm als „eigentlich deutsch” verstandenen Gruppe zurechnet. Bereits zuvor am 23. August 2023 äußerte Gottfried Curio sich dahingehend, dass „fehlende Integration […] vertuscht werden” solle, indem „durch noch frühere Verramschung der Staats­bürgerschaft” die „Statistiken frisiert” würden, wobei er unter anderem „die überproportionale Ausländerkriminalität” heraushob. Damit stellt er dar, dass er deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte nicht wirklich als deutsche Bürger*innen anerkennt. Die Aussagen von Gottfried Curio sind für die Bewertung besonders relevant, da er als innenpolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion migrations- und kriminalitätspolitische Positionen der Partei maßgeblich prägt und öffentlich vertritt.

Auch unter weiteren Funktionär*innen der Partei ist das Narrativ der verfälschten Kriminalstatistik weit verbreitet. So bezeichnet die Bundestagsabgeordnete Nicole Höchst am 5. August 2023 deutsche Straftäter mit Migrationsgeschichte als „sogenannte Passdeutsche” und kommentiert hierzu am 10. Januar 2023: „wenn man alle Täter und Integrationsunwilligen mit der deutschen Staatsbürgerschaft bewirft, […] bereinigt [das] zwar die Kriminalitäts­statistiken”. Der heutige AfD-Landesvorsitzende in Baden-Württemberg Markus Frohnmaier äußerte im Zusammenhang mit der polizeilichen Kriminalitätsstatistik und Gruppenvergewaltigungen am 5. August 2021: „‚Pass­deutsche’ werden übrigens nicht gesondert aufgeführt. Die Bundesregierung hat Deutschland zum Freiluftbordell für Domplattentänzer aus dem globalen Süden verwandelt!” Auf der Website der AfD-Fraktion Baden-Württemberg wurde bereits am 28. Oktober 2018 kritisiert, dass in der Kriminalitätsstatistik „bei Straftätern mit deutschem Pass und Migrationshintergrund niemals der Migrationshintergrund aufgeführt” werde. Indem behauptet wird, dass „auf diesem Wege keinerlei reelle Einschätzung der tatsächlichen Ausländer­kriminalität möglich” sei, zeigt sich die eklatante Missachtung des bestehen­den Status von Deutschen mit Migrationshintergrund als deutsche Bürger*innen. Dies ergibt sich ebenfalls aus der Behauptung, dieses Vorgehen sei „ein weiterer Beweis für die Täuschung der Bevölkerung mittels Statistik”.

Für Richard Graupner, Landtagsabgeordneten in Bayern, stellt das „neue Staatsbürgerschaftsrecht” nach einer Äußerung vom 1. August 2024 die „krönende Materialisierung linker Politikträume” dar, denn das Staatsvolk werde „ethnisch heterogenisiert” und die Kriminalitätsstatistiken würden „bereinigt”. Der bayerische Landtagsabgeordnete und heutige Fraktions­vorsitzende Ulrich Singer hielt es in einer Äußerung vom 14. Januar 2025 für sinnvoll, nicht nur „in den Kriminalitätsstatistiken […] Passdeutsche und ethnisch Deutsche zu differenzieren”, anders könne nicht umschrieben werden, „ob jemand Migrationshintergrund hat oder nicht”. Dahingehende „Maulkörbe” seien „unerträglich und ein erster Schritt hin zur Auflösung des Deutschen als nationale Identität”.

Aus den Vornamen der Tatverdächtigen der sogenannten Silvesterkrawalle zogen Mitglieder des Kreisverbandes Bad Vilbel am 9. Januar 2025 den Schluss, dass „70 % - 80 % keine deutschen Täter, oder bestenfalls Passdeutsche Täter waren”. Durch die Verwendung des Begriffs der Passdeutschen wird zum Ausdruck gebracht, dass es sich nicht wirklich um eine der Gesamtheit der deutschen Bürger*innen zugehörige Gruppe handeln soll.

Im Lichte dieser Einzeläußerungen, insbesondere der Bundessprecherin Alice Weidel und des innenpolitischen Fraktionssprechers Gottfried Curio, wird deutlich, dass führende Funktionär*innen der AfD die Kriminalitätsstatistiken für gefälscht halten („verfälscht”, „frisiert”, „als ‚Deutsche’ kolportiert”, „als ‚deutsche’ Straftäter auftauchen”, „vertuscht”, „Statistiken frisiert”, „sogenannte Passdeutsche”, „bereinigt […] die Kriminalitätsstatistiken”, „Täuschung der Bevölkerung mittels Statistik”, „bestenfalls passdeutsche Täter”). Hierin ist das ideologische Motiv für die oben genannten Forderungen zu sehen, in den Kriminalitätsstatistiken und polizeilichen Pressemitteilungen eine doppelte Staatsangehörigkeit, den Migrationshintergrund oder sogar die Vornamen von Tatverdächtigen auszuweisen.

Zusammenfassung: ‚Gefälschte’ Kriminalitätsstatistiken durch Einbürgerungen

Abschnitt betitelt „Zusammenfassung: ‚Gefälschte’ Kriminalitätsstatistiken durch Einbürgerungen“

Insbesondere unter Zugrundelegung der von AfD-Funktionär*innen getätigten Einzeläußerungen zu diesem Thema zeigt sich die Forderung als Ausfluss eines spezifischen Verständnisses der AfD von Volkszugehörigkeit, das über die formale Staatsbürgerschaft hinausgeht. Im Lichte der dazugehörigen Äußerungen, die sowohl von einzelnen Funktionär*innen als auch in programmatischer Form vorliegen, verdeutlichen die Forderungen, dass das „Deutschsein” bestimmter Tatverdächtiger aufgrund ihrer Migrationsgeschichte oder gar ihres Vornamens angezweifelt wird.

Die Merkmale zur Subdifferenzierung der deutschen Staatsangehörigen unterscheiden sich dabei deutlich. Während eine Mehrfachstaatsangehörigkeit tatsächlich auf eine statusrechtliche Differenz verweist, fungiert die Kategorie „Deutscher mit Migrationshintergrund” in diesem Kontext nicht als neutrale soziodemografische Differenzierung, sondern soll einen problematisch eingestuften, kriminalitätsrelevanten Unterschied innerhalb der Staats­angehöri­gen markieren. Mit der Forderung erkennt die AfD zwar einerseits die formal rechtliche Zugehörigkeit zum Staatsvolk an, andererseits behauptet sie dennoch eine substanzielle Ungleichheit, die sich aus der Herkunft oder einer ethno-kulturellen Zuschreibung ergibt. Dies wird besonders deutlich am Narrativ der ‚gefälschten Statistik’, wonach Tatverdächtige fälschlicherweise als Deutsche geführt würden.

Aus solchen Äußerungen ergibt sich ein Bild, nach dem Funktionär*innen der AfD klar zwischen Deutschen und deutschen Staatsangehörigen unter­scheiden, die sie nicht zum deutschen Volk rechnen. Aus den Äußerungen und der Forderung nach der statistischen Erfassung ergibt sich allein allerdings noch keine Absicht der Diskriminierung und rechtlichen Abwertung.

Einzeläußerungen zum ethnisch-kulturellen Volksbegriff

Abschnitt betitelt „Einzeläußerungen zum ethnisch-kulturellen Volksbegriff“

Ein ethnisch-kultureller Volksbegriff, der im Widerspruch zum grundgesetzlichen Volksbegriff steht, geht viel deutlicher als aus der Programmatik aus einer Vielzahl von Einzeläußerungen von AfD-Funktionär*innen hervor. Die Äußerungen zeigen, dass die Funktionär*innen ein vom Staatsvolk unter­schiedenes, ethnisch verstandenes Volk der Deutschen zum Ausgangspunkt und Ziel ihrer Politik nehmen (dazu unter A.II.2.b)aa)). Staatsangehörigen, die sie nicht zum ethnischen Volk zählen, sprechen sie die vollwertige Zugehörigkeit ab (dazu unter A.II.2.b)bb)). Das Szenario eines vermeintlich drohenden Unter­gangs des ethnischen Volkes ist ein weit verbreitetes Motiv in den Äußerungen, das in seiner Drastik einen starken Handlungsdruck erzeugt (dazu unter A.II.2.b)cc)). Dem durch Migration und Einbürgerung veränderten Staatsvolk sprechen die Funktionär*innen der AfD schließlich die Funktion als demo­kratisches Legitimationssubjekt ab (dazu unter A.II.2.b)dd)).

Die im Folgenden paraphrasierten oder verkürzt dargestellten Zitate werden im Anhang unter B.II.1 im Volltext dargestellt, thematisch sortiert jeweils unter aa). Weitere entsprechende Äußerungen finden sich im Anhang jeweils unter bb).

Eine Vielzahl von Einzeläußerungen zeigt auf, dass die betreffenden Funktionär*innen als Subjekt, in dessen Interesse sie Politik betreiben und dessen Erhalt und Förderung ihr Ziel ist, das ethnisch verstandene Volk ansehen.

Der Bundestagsabgeordnete und Ehrenvorsitzende des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen Martin Renner bezeichnete es unter Bezugnahme auf einen Journalisten am 28. Mai 2019 als „die Tendenz, in der wir ganz eindeutig sind”, dass durch eine „Strategie der Selbstverneinung und ethnischen Selbstauflösung” das „deutsche Volk in vermischtem Zustand anzutreffen” sein werde. Für den damaligen niedersächsischen Bundestagsabgeordneten Thomas Ehrhorn konnte es in einer Äußerung vom 15. März 2020 nicht verfassungswidrig sein, das Volk „im Wesentlichen als Abstammungs­schicksalsgemeinschaft” in den Mittelpunkt seines Handelns zu stellen. Für Nicole Höchst, Bundestags­abgeordnete und heutige stellvertretende Landesvorsitzende Rheinland-Pfalz, waren Deutsche in einer Aussage vom 21. Februar 2021 die „Ureinwohner Deutsch­lands”. Sie warnte an anderer Stelle am 27. November 2022 vor „invasiven Arten” als „Bedrohung” für „unsere kulturelle und ethnische Identität” bis zur letzten Konsequenz der „Aus­rottung”. Die damalige baden-württembergische Landtagsabgeordnete und ehemalige Bundes­vorstands­beisitzerin Christina Baum bezeichnete sich am 22. Januar 2020 als „Lobbyist” der „autochthonen Deutschen, [des] hellhäutige[n], hier seit Jahrhunderten ansässige[n] Volk[es]”. Für den hessischen Bundestags­abgeordneten und heutigen stellvertretenden Landesvorsitzenden Jan Nolte war es am 22. März 2022 selbstverständlich, dass „Existenz, Identität und Interessen” der „Deutschen, als Staatsvolk, wie auch als ethnische Gruppe” von der Regierung geschützt werden müssten. Für den brandenburgischen Landtags­abgeordne­ten und heutigen GD-Vorsitzenden Jean-Pascal Hohm war am 14. Juni 2022 das „[d]eutsche Volk als ethnische und kulturelle Gemeinschaft […] nicht ver­handelbar”. Für ihn hat „Deutschland als Land der Deutschen” nur mit der AfD eine Zukunft.

Laut einer Äußerung des Ersten Parlamentarischen Geschäftsführers der Bundestagsfraktion Bernd Baumann vom 11. Mai 2023 wolle die „Mehrheit der Deutschen” das „Eigene” bewahren, „die eigenen Werte, die eigene Kultur, eben genau das, was das ethnisch-kulturelle deutsche Volk ausmacht”. Laut Baumann gebe es für die AfD im Gegensatz zur Regierung „dieses deutsche Volk, das auch schützenswert ist, das sich selbst behaupten darf, das mitentscheidet, wer zu uns kommt, wer bleiben darf und wer wieder gehen muss”. Für den EU-Abgeordneten Tomasz Froelich wolle nach einer Äußerung vom 14. Mai 2024 in der AfD zwar niemand, „deutsche Staatsbürger, die keine Deutschen im ethnokulturellen Sinne sind”, rechtlich schlechter stellen, aber „der Erhalt der ethnokulturellen Identität unseres Volkes setzt nun mal voraus, daß der Anteil der ethnokulturellen Deutschen an den Staatsbürgern hoch bleibt”. Laut einer Aussage des Bundestagsabgeordneten und brandenburgischen Landes­vorsitzenden René Springer vom 9. September 2024 drohe Ostdeutschland eine existenzielle Gefahr durch Massenmigration, „denn wenn am Ende hier nicht mehr dieselben Menschen leben, dann ist dies auch nicht mehr Deutschland”, wogegen es das „Geburtsrecht der Deutschen” sei, „so einen Prozess des Heimatverlustes abzulehnen”.

Der EU-Abgeordnete und ehe­malige bayerische Landesvorsitzende Peter Bystron riet am 26. Januar 2025, auf Elon Musk zu hören, der dazu aufgerufen habe, „die deutsche Kultur” und „das deutsche Volk” zu schützen, wobei dessen Rede „[v]olksbezogen (Linke würden sagen ,völkisch’) ethnopluralistisch, ja fast neurechts” gewesen sei. Der Bundestagsabgeordnete und ehemalige Spitzenkandidat zur Europawahl Maximilian Krah bezeichnete am 19. Oktober 2025 die „Bewahrung der ethnischen Substanz und kulturellen Überlieferung” als „Kernanliegen jeder rechten Partei”, verfassungsfeindlich sei es im Staats­angehörigkeitsrecht nur, „die Gemeinschaft der Staatsbürger ethnisch zu differenzieren”.

Der Fraktionsvorsitzende und stellvertretende Landesvorsitzende Brandenburgs Hans-Christoph Berndt bestand am 7. August 2023 darauf, dass die Volks­zugehörigkeit „auch, nicht ausschließlich, aber auch was mit Abstammung zu tun hat” und dass die Behauptung, „Staatsbürgerschaft ist gleich Volkszugehörig­keit”, völlig „absurd” sei. In der Gleichsetzung von Staats- mit Volks­angehörig­keit sehe er einen „Angriff auf unsere Identität” und „alle unseren natürlichen Bindungen — Volk, Familie, Geschlecht”. Der baden-württembergische Landtagsabgeordnete und Landesvorsitzende Emil Sänze bezeichnete am 31. Mai 2023 die „Illusionen einer durch den Pass allein definierten ‚Deutsch-Eigenschaft’ quasi zufällig eingewanderter Bewohner” als „gescheitert”, da es keinen gesellschaftlichen Zusammenhalt geben könne, „der nicht durch gemein­same historische Erfahrung organisch gewachsen ist”. Der brandenburgische Landtagsabgeordnete und heutige Landesvorstandsbeisitzer Dominik Kaufner bezog sich am 10. November 2025 auf ein „einheimisches, historisch angestammtes Volk”, dessen Existenz und kulturelles Erbe der Staat durch Massenmigration nicht „ausradieren” dürfe. Antirassismus sah er am 20. Juni 2024 als einen Kampfbegriff, der „Weißen ihr Recht auf Heimat und Identität” nehmen solle. Aus diesen Äußerungen spricht eine klare Unterscheidung zwischen dem Staatsvolk und einem ethnisierten Volk, wobei letzteres biologistisch konnotiert ist („Abstammung”, „Heimatrecht der Weißen”).

Die ethnisch-abstammungsmäßige Dimension des Volksbegriffs wird insbeson­dere an bevölkerungspolitischen Äußerungen führender AfD-Funktionär*innen deutlich, die zwischen gewollter und ungewollter Fortpflanzung verschiedener Gruppen deutscher Staatsbürger*innen unterscheiden. So kritisierte der innenpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion Gottfried Curio am 30. Oktober 2021 die „Einbürgerung eines illegal importierten, nach Millionen zählenden Ausländerheeres, samt auffällig unterschiedlichen demographischen Reproduk­tions­quoten der angestammten Deutschen gegenüber den illegal ins Land gerufenen Kulturfremden”. Der bayerische Bundestagsabgeordnete Martin Sichert sprach am 11. Juli 2025 von „Krieg gegen die ethnisch deutsche Bevölkerung”, der durch einen „Geburten-Dschihad” geführt werde. Der heutige baden-württembergische Landesvorsitzende Emil Sänze stellte am 10. Oktober 2021 einen „Austausch der Bevölkerung” fest, der über „Zuwanderung und Geburten­raten” geschehe. Für den sächsischen Landtagsabgeordneten und stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Lars Kuppi sähe die Zukunft in einer Äußerung vom 29. Juni 2024 „noch düsterer” aus, „wenn das Verschenken deutscher Pässe nicht sofort gestoppt” werde, da „ausländische Frauen in Deutschland eine erheblich höhere Geburtenquote als deutsche Frauen” hätten. Der EU-Abgeordnete Tomasz Froelich schrieb am 21. März 2023, es gehe um eine „proaktive Familienpolitik, die Autochthone stärkt und bei ihnen zu höheren Geburtenraten führt”. Der sächsische Bundes­tagsabgeordnete und frühere Spitzenkandidat zur Europawahl Maximilian Krah warnte am 4. Februar 2025, dass „Remigration” nicht der „einzig wichtige Punkt der politischen Lage” sei, wenn die „Geburtenrate der ethnischen Deutschen absehbar unter 1 liegen wird und diese zudem aus der Ethnie kein politisches Bewusstsein ableiten”.

Völkische Protagonist*innen in der Partei wie Lena Kotré und Björn Höcke untermauern ihre fundamentale Ablehnung der Migration mit drastischen be­völkerungspolitischen Rechenbeispielen. Die stellvertretende brandenburgische Fraktionsvorsitzende Lena Kotré äußerte sich auf einer Veranstaltung mit Martin Sellner am 22. Januar 2026 folgendermaßen:

„Brauchen wir wirklich 82 Millionen Menschen in diesem Land? Reichen nicht erst mal vielleicht 60 Millionen aus, bis sich die Geburtenrate wieder erholt hat? Das ist mein Ansatz, wie ich da rangehe an dieses Problem.

Am 12. Dezember 2023 sagte Björn Höcke bei einem AfD-Stammtisch in Gera:

Aber es wird lange dauern, viele Jahrzehnte, bis sich die Bevölkerung wieder stabilisiert hat. Aber, mit Rationalisierungsmaßnahmen, Japan ist ja auch ein stark überaltertes Volk, hat aber trotzdem nicht auf Einwanderung gesetzt, als alle nach Einwanderung geschrien haben. Wir werden auch ohne Probleme mit 20, 30 Prozent weniger Menschen in Deutschland leben können.

Die beiden Äußerungen von Höcke und Kotré sind nicht so zu verstehen, dass sie eine Reduktion des Staatsvolks von derzeit ca. 71 Millionen um 10 Millionen beziehungsweise 16 Millionen durch Ausbürgerungen oder Abschiebungen fordern. Sie würden allerdings lieber eine Schrumpfung des deutschen Volkes in dieser Größenordnung hinnehmen als dessen ‚Durchmischung’ durch Ein­wanderung und Einbürgerung. Damit kommt hier dennoch ein äußerst konsequentes ethnisches Volksverständnis zum Ausdruck.

In den vorgenannten Äußerungen grenzen AfD-Funktionäre die Geburtenrate der „ethnisch Deutschen” auch innerhalb des deutschen Staatsvolks von denjenigen ab, die sie nicht zum ethnischen Volk zählen. Der Fokus auf Geburten­raten und Fortpflanzung zeigt besonders deutlich, dass der ethnische Volksbegriff der AfD nicht bloß kulturell ist, sondern eine starke biologisch-abstammungsmäßige Komponente hat. In ihr kommt ein völkischer Natalismus zum Ausdruck, das heißt eine auf die Förderung möglichst vieler Geburten des ethnischen Volkes gerichtete Politik (dazu unten A.V.2.a)).

AfD-Vertreter*innen verwischen zudem bewusst die Grenzen zwischen einem rechtlichen und einem vorrechtlichen, ethnischen Volksbegriff, indem sie dem ethnischen Volksbegriff einen Verfassungsrang zusprechen. So sagte die Bundessprecherin Alice Weidel am 14. Mai 2025 im Bundestag: „Ein ethnischer Volksbegriff ist nicht grundgesetzwidrig; denn das Grundgesetz selbst legt ihn zugrunde.” Laut dem ehemaligen baden-württembergischen Bundestags­abgeordneten Jürgen Braun gehe das Grundgesetz nach einer Äußerung vom 4. Mai 2025 „vom deutschen Volk als ethnischem Volk aus”.

Aus diesen Äußerungen spricht ein ethnischer Volksbegriff, der nicht bloß beschreibend ist, sondern normativ das ethnische Volk und dessen Erhalt in den Mittelpunkt der eigenen Politik stellt. Allerdings haben Äußerungen, die nicht über das bloße Bekenntnis zum ethnischen deutschen Volk hinausgehen, noch eine vergleichsweise schwache Aussagekraft, ob aus diesem Bekenntnis auch der rechtliche Schluss einer Zwei-Klassen-Staatsbürgerschaft gezogen werden soll. Deswegen werden im Folgenden Äußerungen, die bestimmte Deutsche mit Migrationsgeschichte abwerten, ausgewertet.

Abwertung von bestimmten Deutschen mit Migrationsgeschichte

Abschnitt betitelt „Abwertung von bestimmten Deutschen mit Migrationsgeschichte“

Diverse Einzeläußerungen belegen, dass AfD-Funktionär*innen in bestimmten eingebürgerten Deutschen, nichtweißen Deutschen oder anderen Deutschen mit Migrationsgeschichte infolge des ethnischen Volksbegriffs keine vollwertigen Deutschen sehen (dazu unter A.II.2.b)bb)(1)); teils richten sich diese Äußerungen gegen konkrete, insbesondere prominente Deutsche mit Migrations­geschichte (dazu unter A.II.2.b)bb)(2)).

Die Einbürgerung neuer „Wähler” nehme nach einer Äußerung der Parteisprecherin Alice Weidel vom 31. Januar 2024 „den Deutschen ihre Heimat”. Der brandenburgische Fraktionsvorsitzende Hans-Christoph Berndt sprach am 21. August 2024 davon, dass, solange „noch 20, 30, 40 Millionen Deutsche” im Land wären, die Möglichkeit bestünde, „die Dinge zum Besseren zu wenden”. Bei über 70 Millionen Deutschen im Jahr 2023 deutet diese Aussage klar darauf hin, dass Berndt nur einen Teil der deutschen Staatsbürger*innen zum deutschen Volk rechnet, in dessen Interesse er „Politik für die Deutschen” machen will. Im gleichen Sinne beziffert der bayerische Landtagsabgeordnete Christoph Maier am 29. September 2021 die Zahl der Deutschen zum Ende des Zweiten Weltkriegs mit „68 Millionen”, sodass heute „also circa 7 bis 8 Millionen Deutsche weniger” in Deutschland leben würden als damals. Bundes­vorstands­mitglied und Bundestagsabgeordneter Hannes Gnauck wollte laut einer Äußerung vom 11. August 2024 wieder entscheiden dürfen, „wer über­haupt zu diesem Volk gehört und wer nicht”. „Deutscher zu sein”, sei ihm zufolge, mehr „als einfach nur ‘ne Staatsbürgerurkunde in der Hand zu haben”. Ulrich Singer, Landtagsabgeordneter und heutiger Fraktionsvorsitzender in Bayern, beklagte am 30. März 2023, dass „unsere Familien in Bayern” keinen Kindergartenplatz bekämen, „weil sie deutsch sind, weil sie weiß sind” und der Staat die Aufgabe nicht erfülle, „für die eigenen Bürger” da zu sein. Daraus spricht ein Verständnis, wonach nur Weiße deutsche Bürger*innen seien.

Aus solchen Äußerungen ergibt sich ein Bild, nach dem Funktionär*innen der AfD klar zwischen deutschen Staatsangehörigen und Staatsangehörigen unter­scheiden, die sie nicht zum deutschen Volk rechnen.

Infragestellen der Zugehörigkeit zum deutschen Volk von konkreten Personen

Abschnitt betitelt „Infragestellen der Zugehörigkeit zum deutschen Volk von konkreten Personen“

Besonders drastisch und zugespitzt kommt die Abwertung zum Ausdruck, wenn prominente Deutsche mit Migrationsgeschichte direkt und namentlich adressiert werden, um ihnen das Deutschsein abzusprechen oder sogar ihre Ausbürgerung zu fordern. Solche Äußerungen können als Verbalausbürgerungen bezeichnet werden, da sie die Adressierten trotz Staatsbürgerschaft rhetorisch aus dem deutschen Volk ausschließen. Ziele solcher Verbalausbürgerungen wurden insbesondere deutsche Politiker*innen, Künstler*innen, Sportler*innen und Journalist*innen mit Migrationsgeschichte.

So rief der heutige Ehrenvorsitzende Alexander Gauland im August 2017 auf einer Wahl­kampf­veranstaltung dazu auf, die frühere deutsch-türkische Integrations­beauftragte Aydan Özoğuz „in Anatolien [zu] entsorgen”. Damit reagierte er auf eine Äußerung der Integrationsbeauftragten, dass eine spezifisch deutsche Kultur jenseits der Sprache nicht auszumachen sei. Für diese Äußerung erhielt er auch Zustimmung von anderen führenden AfD-Politiker*innen. Alice Weidel äußerte im ZDF-Morgenmagazin am 28. August 2017, dass Frau Özoğuz eine ungeeignete Integrationsbeauftragte sei: „Und wenn Herr Gauland dann sehr plakativ eben sagt, dass die Dame nicht in ihr Amt gehört und vielleicht besser in die Türkei, dann muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen, dann kann ich das einfach nur unterschreiben.” Der damalige Bundessprecher Jörg Meuthen sagte auf dem Kyffhäuser-Treffen am 2. September 2017 über die Äußerung Gaulands: „Überhaupt, Ihre Bescheidenheit, nur diese eine Person entsorgen zu wollen, erscheint mir hier aus­nahmsweise unangebracht.” Er ergänzte allerdings, dass er die ganze Regierung Merkel entsorgen wolle. Die Aussage Gaulands, die deutsche Politikerin Özoğuz „entsorgen” zu wollen, ist so zu interpretieren, dass er die dauerhafte und verlässliche Zugehörigkeit einer deutschen Politikerin zum politischen Prozess in Deutschland wegen ihrer türkischen Wurzeln in Frage stellt. Diese Aussage war nach den Äußerungen von Weidel und Meuthen 2017 in der AfD mehrheitsfähig.

Die heutige Bundessprecherin Alice Weidel sprach dem deutsch-türkischen Journalisten Deniz Yücel 2018 im Zusammenhang mit dessen Inhaftierung in der Türkei das Deutschsein ab: „Fakenews: Yücel ist weder Journalist noch Deutscher!” Der heutige baden-württembergische Landesvorsitzende Markus Frohnmaier fragte im selben Zeitraum: „Kann man Yücel die deutsche Staatsbürgerschaft aberkennen?” Der heutige EU-Abgeordnete Siegbert Droese kommentierte zu Yücel: „Ein Türke gehört in die Türkei.” Der Sprecher des KV Paderborn sprach vom „bald wieder abzuschiebende[n] anatolische[n] Hetzer Deniz Yücel”. Anlässlich der Echo-Verleihung an den deutsch-marokkanischen Rapper Farid Bang bezeichnete Weidel diesen 2018 in Anleh­nung an einen seiner Songtitel als „[n]ichts weiter als ein asozialer Marokkaner” und forderte: „Staatsbürgerschaft aberkennen und abschieben”. Der brandenburgische Landtagsabgeordnete Wilko Möller wünschte 2018 den deutschen Fußballspielern Sami Khedira, Ilkay Gündogan, Leroy Sané, Jérôme Boateng, Shkodran Mustafi, Emre Can, Mesut Özil, Kerem Demirbay, Amin Younes, Karim Bellarabi und Serge Gnabry kein Glück zur Fußball­welt­meister­schaft, denn die „Fremdenlegion” sei ihm „WURSCHT”. Der nordrhein-westfälische Landtagsabgeordnete und heutige Landesvorstandsbeisitzer Christian Blex bezeichnete 2018 die beiden National­spieler Mesut Özil und Ilkay Gündogan nur in Anführungszeichen als „deutsch”. Der Bundestags­abgeordnete Marc Bernhard und stellvertretende Landesvorsitzende in Baden-Württemberg sagte über Özil und Gündogan, sie seien „keine #Deutschen, weil sie keine Deutschen sein wollen”. Die Bundestagsabgeordnete und ehemalige Beisitzerin im Bundesvorstand Christina Baum bezeichnete die National­mannschaft 2022 als „passdeutsche Fußballnational­mannschaft”, weil in ihr so wenige „Eingeborene” spielten. Der bayerische Landtags­abgeordnete und heutige stellvertretende Fraktionsvorsitzende Andreas Winhart fragte 2024 in Bezug auf den deutsch-türkischen Fußballspieler Mesut Özil, ob dieser „jetzt aus der ‚bestens integrierten’ zweiten oder dritten Generation” stamme und forderte: „Man könnte dem Herrn mal die dt. Staatsbürgerschaft entziehen!”.

Die AfD-Fraktion Wilhelmshaven schrieb 2020 über die deutschtürkische Komikerin Idil Baydar, „diese blondierte Idil Baydar aus KEINE AHNUNG”, und forderte: „Nach meiner Meinung kann das weg. Abschieben bitte!” Der bayerische Bundestagsabgeordnete Raimond Scheirich äußerte 2021 über den deutsch-syrischen Bundestagskandidaten der Grünen Tareq Alaows: „Im besten Fall wäre es dann Zeit, Menschen wie Tareq mit einem Lächeln auf den Lippen in den nächsten Flieger zu setzen und in die Heimat zurückzusenden.” Der Berliner Abgeordnete Gunnar Lindemann äußerte sich ähnlich mit den Worten: „Herr Alaows, wir danken Ihnen sehr dafür, dass Sie unser Gast waren. Und jetzt gehen Sie bitte wieder nach Haus und packen Sie mit an.”

Der damalige Beisitzer im JA-Bundesvorstand Fabian Keubel bezeichnete 2022 die schleswig-holsteinische Staatsministerin Aminata Touré nicht als Deutsche, sondern als „afrikanisch-bundesrepublikanische Staatsministerin”, die eine „Umvolkung” durch Einbürgerungen propagiere, welche Deutschland „entdeutsch[e]”. Der damalige nordrhein-westfälische Bundestags­abgeordnete Roger Beckamp äußerte 2022 über die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung Ferda Ataman, diese hätte als „erklärte Feindin Deutsch­lands” niemals eingebürgert werden dürfen, „nur weil ihre Eltern irgendwann in unser Land kamen und sie hier geboren wurde”. Jan Bollinger, der rheinland-pfälzische Landesvorsitzende, äußerte 2022 über den deutsch-marokkanischen Journalisten Mohamed Amjahid: „Wer Deutschland und seine Bürger verachtet, der hat die deutsche Staatsbürgerschaft nicht verdient und soll Deutschland verlassen”.

Der bayerische Bundestagsabgeordnete Tobias Peterka sagte 2023 über die eingebürgerte Autorin Reem Sahwill: „Seit Februar 2023 [besitzt sie] die deutsche Staatsbürgerschaft. […] Nun hetzt sie gegen Israel. Staatsbürgerschaft sollte kein Tabuthema sein. Auch über einen Entzug muss man nachdenken können.” Der baden-württembergische Landesvorsitzende Emil Sänze sprach 2023 im Zusammenhang mit den deutschen Politikern Cem Özdemir, Danyal Bayaz, Mehmet Kiliç und Muhterem Aras abwertend von einem „‚Döner-Abo’ für Kandidaturen und hohe Staatsämter”. Finanzminister Danyal solle sich zwischen der deutschen und der türkischen Staatsangehörigkeit entscheiden, denn in keinem anderen Land werde der „Fuß fremdstaatlicher Interessen in der eigenen Haustür noch mit Staatsämtern belohnt”. Auch die deutsch-palästinensische SPD-Politikerin Sawsan Chebli wurde wiederholt zur Ziel­scheibe von Verbalausbürgerungen. Nach dem bayerischen Landtags­abgeord­neten Andreas Winhart sollte man 2023 die „Chance nutzen und Chebli & Co die dt. #Staatsbürgerschaft entziehen”, weil sie sich selbst als Palästinenserin bezeichnet habe. Für den AfD-Kommunalpolitiker Jörg Valentin sei Sawsan Chebli ein „mahnendes Beispiel dafür, wie wichtig es ist, illegale Migranten schon in erster Generation dauerhaft abzuschieben”. Der damalige nordrheinwestfälische Bundestagsabgeordnete Jörg Schneider äußerte 2024 in Bezug auf Cheblis deutsche Staatsangehörigkeit: „Wenn sie selber daran zweifelt: Darf ich das dann auch endlich?”

Die ehemalige Bundesvorstandsbeisitzerin Christina Baum bezeichnete 2025 die eingebürgerte Journalistin Ayesha Khan als „Deutschenhasserin” und „Schmier­fink bei der ebenso antideutschen taz” und kündigte an, dass es mit der AfD „für solche Personen im schnellsten Tempo wieder zurück in das so viel bessere Heimatland” gehe. Die bayerische Kommunalpolitikerin Leyla Bilge schrieb 2025 über den deutschkurdischen Linksparteipolitiker Ferat Kocak: „Deutsche Staatsbürgerschaft entziehen, abschieben — Problem erledigt!” Der bayerische Landtagsabgeordnete Andreas Winhart schrieb 2025 über die iranisch-deutsche Schauspielerin Enissa Amani, als diese an der „Global Sumud Flotilla” teilnahm: „Zumindest mal eine, die im Mittelmeer in die richtige Richtung fährt! ;-)”. Der innenpolitische Sprecher der Berliner AfD-Fraktion Thorsten Weiß sagte 2025 über den Streamer und Linken-Berater Dara Marc Sasmaz: „Was meint ihr? Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft für Herrn Samasz [sic!] wegen Hassverbrechen und Abschiebung ins Heimatland?” Der Berliner Kandidat für das Abgeordnetenhaus Julian Adrat äußerte anlässlich des Wahlsiegs der Grünen 2026 in Baden-Württemberg unter Cem Özdemir: „1683: Türken werden vor Wien zurückgeschlagen, 2026: Chef vom Inlandsgeheimdienst: Türke, Vize-Bundestagspräsident: Türke, Minister­präsi­dent Baden-Württemberg — Türke?” Mit letzterem meint er Özdemir selbst, mit dem Chef des Bundesamts für Verfassungsschutz Sinan Selen, mit „dem” Vize-Bundestagspräsidenten vermutlich die ehemalige Vizepräsidentin Aydan Özoğuz oder den deutsch-iranischen Vizepräsidenten Omid Nouripour. Am 15. Juni 2026 äußerte der brandenburgische Landtagsabgeordnete und Beisitzer im Landesvorstand Dominik Kaufner in Bezug auf die beiden Nationalspieler Antonio Rüdiger und Deniz Undav, „dass die DFB-Auswahl einen erheblichen Anteil nichtdeutscher Spieler” habe und damit „die Qualität einer authentischen deutschen Nationalmannschaft verloren” habe, da „in der deutschen Elf […] immer mehrheitlich volksdeutsche Spieler” gespielt hätten.

Die Abwertungen von Deutschen mit Migrationsgeschichte und deren Aus­grenzungen aus dem deutschen Staatsvolk zeigen, wen die AfD-Funktionär*innen nicht zum Volk zählen: Es sind insbesondere nichtweiße Deutsche und häufig Eingebürgerte oder Doppelstaatler*innen aus der Türkei, aus arabischen und nordafrikanischen Staaten. Die Ausgrenzungen aus dem deutschen Volk folgen darin einem rassistischen Muster kombiniert mit einem Vorwurf der fehlenden nationalen Loyalität nach den Vorstellungen der AfD. Die namentlich adressierten Verbalausbürgerungen veranschaulichen zudem, wie aus der ‚bloßen’ Abwertung als ‚nichtdeutsch’ konkrete Androhungen der Abschiebung oder Ausbürgerung erwachsen.

Untergangsszenario des ethnisch verstandenen Volkes

Abschnitt betitelt „Untergangsszenario des ethnisch verstandenen Volkes“

In einer Vielzahl von Einzeläußerungen zeichnen führende Funktionär*innen der AfD das Bild eines drohenden Untergangs des ethnisch verstandenen Volkes. Die Begriffe vom „Bevölkerungsaustausch”, der „Umvolkung”, der „Ersetzungs­migration”, dem „Großen Austausch” oder des „Great Replacement” stehen in diesen Äußerungen für eine existenzielle Bedrohung des ethnisch verstandenen deutschen Volkes durch Einbürgerung und Massenmigration. Hinter diesen Begriffen steht die Vorstellung, dass Menschen unterschiedlicher Herkünfte nicht oder nur so lange zusammenwachsen, wie Vorrang und Dominanz des ethnisch deutschen Volkes gewahrt bleiben, weil es sich um ethnisch-kulturell fundamental verschiedene Gruppen handle. Die ethnische Logik, die den Begriff der „Umvolkung” offen prägt, steckt auch in den Begriffen der Ersetzung und des Austauschs — immer geht es um die fortbestehende kulturelle Inkompatibilität, nach der Zuwanderung und Einbürgerung die Verdrängung und den Untergang des ethnisch deutschen Volkes bedeuten.

Der ehemalige EU-Abgeordnete Nicolaus Fest sah am 29. September 2018 im Global Compact for Migration „ein Machwerk linker Feinde des Westens”, die „die große Umvolkung” und „die europäischen Völker zerstören” wollten. Laut einer Äußerung des nordrhein-westfälischen Bundestagsabgeordneten Martin Renner vom 26. Februar 2021 leben wir in einer Zeit, in der „wir das Absterben unserer Art nur mäßig besorgt erkennen”. Für den Bundestags­abgeordneten und stellvertretenden Landesvorsitzenden in Hessen Jan Nolte „löscht” die „Reform des Abstammungsrechts […] das ‚deutsche Volk’ als ethnische Gruppe im Herzen Europas als Rechtskörper aus”. Wegen der „Flutung Europas mit Musels” würden der Äußerung des bayerischen Bundestagsabgeordneten Eberhard Bruckner vom 30. Juli 2022 zufolge die „Sozialisten, die sich den Untergang der autochthonen Bevölkerung regelrecht” herbeisehnten, „die ersten Opfer sein”. Martin Reichardt, Beisitzer im Bundesvorstand und Landesvorsitzender in Sachsen-Anhalt, sagte am 29. September 2022: „Sie reden von Nachhaltigkeit und Artenschutz und lassen eines der größten Kulturvölker der Weltgeschichte, nämlich das deutsche Volk, untergehen.” Der stellvertretende Fraktions­vorsitzende im Bundestag und stellvertretende Landesvorsitzende in Rheinland-Pfalz Sebastian Münzenmaier rief am 3. März 2023 dazu auf, „den Austausch unserer Bevölkerung [zu] beenden”. Der ehemalige nordrhein-westfälische Bundestagsabgeordnete Roger Beckamp bezeichnete es am 9. Mai 2023 als „Bevölkerungs­austausch”, wenn „die Deutschen durch millionenfache Masseneinwanderung weiter verwässer[t]” würden und der „Schwarzwald und das gute alte Preußen eines Tages nur noch verblasste Erinnerungen” sein würden. Für den baden-württembergischen Bundestagsabgeordneten Michael Blos bestand am 1. Juni 2023 die „brutale Realität des Volksaustausches” nicht nur in der „Zerstörung deutscher Homogenität”, sondern darin, dass die letzten „‚[u]rdeutschen’ Reservate im Osten eingekreist” würden. Die damalige baden-württembergische Landtagsabgeordnete und spätere Beisitzerin im Bundes­vorstand Christina Baum warnte am 1. November 2021 sogar vor „einem schleichenden Genozid am deutschen Volk durch die Einwanderungspolitik der Grünen”. Laut einer Aussage des ehemaligen niedersächsischen Bundestagsabgeordneten Jens Kestner unter Bezug auf den Autor Klaus Kunze vom 10. November 2023 befände sich das „ethnische deutsche Volk” in „amtlicher Auflösung”, die „von langer Hand geplant” und „generalstabsmäßig durchexerziert” sei. Für den damaligen EU-Abgeordneten Bernhard Zimniok führe die Massenmigration laut einer Äußerung vom 13. November 2023 „schlicht zum Ende des deutschen Volkes”. Für den brandenburgischen Bundestags­abgeord­neten Steffen Kotré lag in einer Aussage vom 11. Januar 2024 der einzige Grund, „Millionen von kulturfremden Migranten zu importieren”, darin, „uns Deutsche zu ersetzen”. „Die links-grün-bunte Propaganda” wolle laut einer Äußerung des damaligen baden-württembergischen Bundestags­abgeordneten Dirk Spaniel vom 16. März 2024 „Deutschland als ursprüngliche und eigenständige Nation und Kultur­gemeinschaft durch die seit Jahren politisch forcierte Verdrängungsmigration quasi auslöschen”. Für die sächsische Bundestagsabgeordnete Carolin Bachmann schütze „Remigration” laut einer Aussage vom 25. August 2024 vor „Volkstod”. Für den Bundestags­abgeordneten und stellvertretenden bayerischen Landesvorsitzenden Tobias Teich gleiche der „Import von indischen Migranten einem Genozid an den europäischen Völkern”. Der brandenburgische Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Geschäfts­führer Götz Frömming stellte am 23. März 2025 fest, dass die AfD im Gegensatz zu Joschka Fischer nicht wolle, dass das deutsche Volk „vermischt ist”, „sich auflöst” und „dezimiert wird”. Der Bundesaccount der AfD stellte am 11. Januar 2023 schlicht vor die Wahl: „Remigration mit der AfD oder Untergang!”

Auch auf Landesebene finden sich zahlreiche Äußerungen zum vermeintlichen Untergang des ethnischen deutschen Volkes. So wurde für die AfD-Fraktion Brandenburg mit dem erleichterten Anspruch auf Einbürgerung „der Umvolkung eine weitere juristische Legitimation gegeben”. Der brandenburgische Landtagsabgeordnete Roman Kuffert bezeichnete den „Bevölkerungs­austausch” als „Krieg mittels Migrationswaffe gegen uns, gegen das deutsche Volk”. Der bayerische Parlamentarische Geschäftsführer Christoph Maier sah durch die Migrationspolitik „unser Staatsvolk durch Menschen aus Afrika und dem Nahen Osten sukzessive ersetzt”. Der thüringische Fraktions- und Landes­vorsitzende Björn Höcke sah einen „Staatsstreich”, „denn die Regierung tauscht sukzessive das Staatsvolk, den eigentlichen Souverän des Grund­gesetzes, aus”.

Äußerungen, die Einbürgerung und Migration als „Bevölkerungsaustausch”, „Umvolkung” oder „Ersetzungsmigration” beschreiben, stellen für sich ge­nommen keinen hinreichenden Beleg einer verfassungswidrigen Zielsetzung im Sinne des Art. 21 Abs 2 GG dar, weil sie offenlassen, welche Mittel ergriffen werden sollen, um die vermeintliche Gefahr abzuwenden. Migrant*innen und eingebürgerte Deutsche werden in ihnen allerdings nicht als gleichberechtigter Teil des rechtlich verfassten Staatsvolks gesehen, sondern als Ausdruck eines Not- und Ausnahmezustands („Genozid”, „Volkstod”, „Ersetzung”, „Aus­tausch”). Ein ethnisiertes Volksverständnis kommt damit in diesen Äußerungen besonders zugespitzt und handlungsweisend zum Ausdruck. Drastische Formu­lierungen vom „Krieg mittels Migrationswaffe” oder dem „existenziellen Selbstbehauptungswillen unseres Volkes” erwecken den Eindruck, dass auch drastische Maßnahmen ergriffen werden sollen, um den Vorrang des ethnischen Volkes herzustellen und das Staatsvolk durch gegen Staatsbürger*innen gerichtete Exklusionsmaßnahmen wieder mit dem ethnisierten Volk in Kongruenz zu bringen. Darin greift dieses ideologische Motiv stark mit der Darstellung von Migration als einer Form des Krieges ineinander, das oben bereits dargestellt wurde (siehe oben A.I.2.b)gg)).

In zahlreichen Einzeläußerungen sprechen führende AfD-Funktionär*innen dem rechtlich verfassten Staatsvolk die Funktion des Legitimationssubjekts aller Staatsgewalt im Sinne von Art. 20 Abs. 2 GG ab, weil es vom ethnisch verstan­denen Volk abweiche. Sie sehen es nicht mehr als Ausgangspunkt des von unten nach oben, vom Volk zu den Staatsorganen verlaufenden Willensbildungs­prozesses, sondern vielmehr als ein von oben eingesetztes Manipulations­werkzeug der Regierung.

So sah die Bundessprecherin Alice Weidel am 24. Juni 2024 in „Faeser’s Einbürgerungs-Tsunami” einen „Anschlag auf das Fundament der Demokratie”, da das Staatsvolk „ohne Einverständnis transformiert” werde. Bundesschrift­führer Dennis Hohloch sprach davon, dass „das Wahlvolk ausgetauscht” würde, „wenn den Herrschenden die Wahlergebnisse” nicht gefielen, indem Asylbewerbern die „Teilnahme an Bundestagswahlen” ermöglicht würde. Im Einbürgerungs­anspruch von Flüchtlingen aus dem Jahr 2015 sah Hohloch entsprechend einen „Angriff auf unser Volk” und „Angriff auf unsere Demokratie”. Für Gottfried Curio, den innenpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktion, solle mit der „Einbürgerung als Mehrheitszünglein an der Waage die Steuerung dieses Landes übernommen werden”. Nach einer Äußerung vom 13. Oktober 2024 sei in wenigen Jahren ein „Kipppunkt” überschritten, „wo die linksgrünen Deutschlandfeinde zusammen mit rasch eingebürgerten Syrern und Afghanen der angestammten deutschen Bevölkerung ihr Land unter den Füßen wegziehen sollen”. An anderer Stelle fragte Curio am 30. Oktober 2021 rhetorisch: „Wenn das deutsche Volk nicht mehr das deutsche Volk als geschichtlich gewachsene, kulturell (bei allen Binnen-Unterschieden) sich als Einheit auffassende, schicksalsmäßig aneinander gebundene Gemeinschaft ist, sondern nur noch ein aus allen Himmelsrichtungen zusammengewürfelte Menschen­ansammlung, was bleibt dann noch von dem ursprünglichen Gedanken einer Herrschaft des Volkes in Deutschland?” Laut der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden im Bundestag Beatrix von Storch wollten die „SPD-Versager” vor der Bundestagswahl „eine Millionen Syrer zu Wählern machen, weil die einheimische arbeitende Bevölkerung den Ampelmurks nicht wählen wird”, weswegen der „Cum-Ex-Schlumpf” sich ein „anderes Volk” wähle. Für die damalige hessische Bundestagsabgeordnete und ehemalige stellvertretende Bundes­sprecherin Mariana Harder-Kühnel wollen „SPD und Grüne” sich ein „neues Wahlvolk” schaffen, welches dann mit „einer eigenen Partei” Deutschland „zu einem Kalifat machen” würde. Ein solches „neues Wahlvolk” werde es mit der AfD nicht geben, die ein Deutschland wolle, „das deutsch bleibt”.

Der nordrhein-westfälische Bundestagsabgeordnete Matthias Helferich sah am 18. Juli 2023 „zunehmende[ ] Bestrebungen der Regierung, das eigene Volk zu (z)ersetzen und die Mehrheiten in einer ethnischen Wahl zu ihren Gunsten zu beeinflussen”. Der baden-württembergische Bundestagsabgeordnete Michael Blos ging unter Bezugnahme auf Christina Baum am 27. Juli 2023 von einer „Absicht der Regierung zur Anlockung von Migranten” aus, die dem „Ersatz des eigenen deutschen Volkes, das alleiniger Souverän nach dem Grundgesetz ist”, diene. Die rheinland-pfälzische Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Landesvorsitzende Nicole Höchst ging am 15. November 2024 davon aus, dass „sie sich ein neues (Wahl-)Volk” schüfen, von dem die meisten „aus einem arabischen Land” kämen und als „Neubürger” zum Machtfaktor würden.

Der brandenburgische Landtagsabgeordnete Dominik Kaufner sah in einem Interview vom 11. Februar 2023 eine dezidiert ethnische Verfälschung des demokratischen Prozesses, da er sähe, „wie versucht wird, gegen den eigentlichen Souverän, das deutsche Volk zu putschen und die ethnische Wahl als entscheidenden Machtfaktor ins Spiel zu bringen.” Für den thüringischen Landesvorsitzenden Björn Höcke schaffen sich die „Kartellparteien” ein „neues Volk”, weswegen ohne Stopp der Einwanderung „die deutsche Demokratie am Ende” sei, „weil dann logischer­weise für die Minderheitsgesellschaft die deutsche Volkssouveränität am Ende ist”. Für den stellvertretenden Fraktions­vorsitzenden in Rheinland-Pfalz, Joachim Paul, würden nach einer Äußerung vom 27. Mai 2023 „ethnische Wahlen unser Land prägen und irgendwann destabilisieren”, wenn „die Massenzuwanderung so weiter” gehe. Laut der brandenburgischen Landtagsabgeordneten und remigrationspolitischen Fraktionssprecherin Lena Kotré diene nach einer Äußerung vom 18. Februar 2025 die „Schaffung von diesen Passdeutschen” wahr­scheinlich der „Möglichkeit sich hier neue Wähler zu generieren”, weswegen Einbürgerungen ausgesetzt und die Einbürgerungen der letzten zehn Jahre rückwirkend überprüft werden müssten.

Die vorgenannten Äußerungen, die sich allesamt gegen eingebürgerte Migrant*innen richten müssen, da nur sie über ein Wahlrecht verfügen, berühren den Kern der grundgesetzlichen Volkssouveränität. Sie stellen das Legitima­tions­subjekt der Demokratie gewissermaßen als „verfälschtes Volk” in Frage. Darin sind sie kein hinreichender Beleg einer verfassungswidrigen Zielsetzung im Sinne von Art. 21 Abs. 2 GG, da die Äußerungen offenlassen, welche Maß­nahmen zur Korrektur ergriffen werden sollen. Die Äußerungen unterstreichen allerdings die zentrale Rolle, die eingebürgerte Deutsche im ethnischen Volksbegriff und Untergangsszenario des ethnischen Volkes der AfD spielen. Sie legen nahe, dass diese von Abhilfemaßnahmen erfasst wären, weil eingebürgerte Deutsche in dieser Erzählung einen fundamentalen Wert — die demokratische Legitimation staatlicher Macht — untergraben.

Prägung durch ein ethnisch-kulturelles Volksverständnis und Indizwirkung

Abschnitt betitelt „Prägung durch ein ethnisch-kulturelles Volksverständnis und Indizwirkung“

Fraglich ist, ob aus den dargestellten Äußerungen der Schluss gezogen werden kann, dass die AfD trotz der zwar ambivalenten, aber entgegenstehenden Staatsvolkserklärung durch einen ethnischen Volksbegriff geprägt ist. Ist dies der Fall, stellt sich weiter die Frage, ob und in welcher Form dies eine Indizwirkung für die Interpretation der von der Partei angestrebten Maßnahmen entfaltet.

Nach der Erklärung zum deutschen Staatsvolk und der deutschen Identität von 2021 haben die Äußerungen von AfD-Funktionär*innen im Sinne eines ethnischen Volksverständnisses nicht ab-, sondern drastisch zugenommen. Von den 83 vorgenannten Belegen stammen 71 aus der Zeit nach der Staats­volks­erklärung. Im Anhang befinden sich hunderte Belege, die zeitlich in vergleichbarer Weise verteilt sind. Diese Verteilung zeigt erstens, dass sich ein Radikalisierungsprozess in Bezug auf ein ethnisches Volksverständnis erst weit nach der Staatsvolkserklärung vom 18. Januar 2021 vollzog und 2023 einen vorläufigen Höhepunkt fand. Die Staatsvolkserklärung war damit nicht Endpunkt, sondern Auftakt für Einzeläußerungen im Sinne eines ethnischen Volksbegriffs.

Die Gesamtheit der im Anhang dokumentierten, weit über 500 Einzelbelege stammt von circa 200 Funktionär*innen und Teilorganisationen der Partei, darunter über 50 Bundestagsabgeordnete, über 70 Landtagsabgeordnete und 6 EU-Abgeordnete sowie circa 70 aktuelle Mitglieder aus Partei-, Landes- und Fraktionsvorständen. Besonders stark verbreitet sind Äußerungen im Sinne des ethnischen Volksbegriffs in den Landesverbänden Brandenburg, Bayern, Thüringen, Sachsen und Baden-Württemberg. Dabei handelt es sich um einfluss­reiche Ostverbände oder Westverbände, die besonders viele Bundestags­abgeordnete stellen. Insgesamt handelt es sich um Landesverbände, die die Parteispitzen überproportional stark prägen (siehe oben Teil 1 C.I.2). Daraus ergibt sich der Schluss, dass die AfD in ihrer Grundtendenz von einem ethnischen Volksbegriff geprägt ist.

In dieses Bild passt auch, dass die bevölkerungspolitischen Maßnahmen, die die Geburtenförderung auf staatsangehörigkeitsrechtlich ‚rein-deutsche’ Familien beschränkten, aus den Jahren 2024 bis 2026 stammen. Die AfD-Bundestags­fraktion, die AfD Sachsen, die AfD Sachsen-Anhalt und die AfD Mecklenburg-Vorpommern haben also Jahre nach der Staatsvolks-Erklärung von 2021 in bestimmten deutschen Kindern keinen Beitrag mehr zum Erhalt des deutschen Volkes zu sehen. Damit haben sie einen ethnischen Volksbegriff auch programmatisch ausgedrückt.

Die Einzeläußerungen und die nachfolgende bevölkerungspolitische Programmatik lassen vermuten, dass es sich bei dem Bekenntnis zum rein rechtlichen Begriff des Staatsvolks um eine taktisch motivierte Schutzerklärung handelte, die abgegeben wurde, um der Beobachtung des Verfassungsschutzes zu entgehen. Eine andere Deutung wäre, dass die Partei sich in der nachfolgenden Phase radikalisiert hat. Jedenfalls drückt sich in der Staatsvolkserklärung nicht die wahre ethnonationalistische oder völkische Ausrichtung der Partei aus.

Fraglich ist damit, welche Folgen dies für die Beantwortung der Frage hat, ob die Partei Ziele verfolgt, die im Widerspruch zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen. Das OVG Münster hat in der „Verdachtsfall”-Entscheidung von 2024 festgestellt, dass „die deskriptive Verwendung eines ‚ethnisch-kulturellen Volksbegriffs’ im Rechtssinn weder richtig noch falsch” ist und die Verfassungswidrigkeit sich erst in der Verknüpfung mit einer „politischen Zielsetzung, mit der die rechtliche Gleichheit aller Staatsangehörigen in Frage gestellt wird”, ergibt.

Die hier aufgeführten Äußerungen der AfD-Funktionär*innen sind keineswegs nur deskriptiv. Sie beschreiben nicht lediglich eine ethnische Zusammensetzung der Bevölkerung, sondern sind hochgradig politisch und handlungsorientiert. Dies wird insbesondere in den Abwertungen gegenüber Deutschen mit Migrations­geschichte, dem Untergangsszenario des ethnischen deutschen Volkes und der Delegitimierung des Staatsvolks wegen Einbürgerungen deutlich. Den schärfsten Ausdruck findet dies in jenen Äußerungen, in denen Deutsche mit Migrations­geschichte direkt adressiert und verbal aus dem deutschen Volk ausgeschlossen werden.

Gleichwohl enthalten diese Äußerungen bis auf wenige Ausnahmen auch noch keine rechtlich konkretisierten Maßnahmen. Mit diesen Äußerungen zeigen die Vertreter*innen der AfD aber, dass sie entlang ethnischer Linien bestimmte Gruppen von Deutschen wie Eingebürgerte, Doppelstaatler*innen oder andere Deutsche mit Migrationsgeschichte zum Problem erklären. Zur Indizwirkung solcher Äußerungen stellte das Bundesverfassungsgericht in der „NPD II”-Entscheidung fest:

Außerdem kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Antragsgegnerin Ausbürgerungen ausschließt. Zwar ist eine derartige Forderung im Parteiprogramm nicht enthalten und ausdrücklich, soweit ersichtlich, bisher von Vertretern der Antragsgegnerin nicht erhoben worden. Sie liegt aber in der Konsequenz der strikten Ablehnung einer „Überfremdung” Deutschlands „mit oder ohne Einbürgerung”. Können „Afrikaner, Asiate[n] oder Orientale[n]” auch durch Einbürgerung nicht zu Deutschen werden und sind aus Sicht der Antragsgegnerin fast neun Millionen Eingebürgerte als „Nichtdeutsche” anzusehen (vgl. Wortgewandt - Argumente für Mandats- und Funktions­träger, S. 19 f.), ist das Ziel einer Einheit von Volk und Staat ohne aufenthaltsbeendende Maßnahmen auch gegenüber eingebürgerten Menschen mit Migrationshintergrund nicht erreichbar.

Eine ganz ähnliche Feststellung traf auch das Bundesverwaltungsgericht:

Anhaltspunkte für Forderungen nach einer rechtlichen Diskriminierung deutscher Staatsangehöriger mit Migrationshintergrund können sich auch aus abwertenden Äußerungen ergeben, die zwar selbst kein konkretes Ziel oder eine Handlungs­anweisung benennen, aber deutlich machen, dass deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund nicht als gleichwertige Mitglieder der Gesellschaft angesehen und behandelt werden sollten. Voraussetzung hierfür ist aber einerseits, dass sich die „zu Ende gedachte” Schlussfolgerung aufgrund der Äußerung bei objektiver Betrachtung aufdrängt. Zum anderen muss sich die Äußerung auf eine ungleiche Behandlung von deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund als „Staatsbürger zweiter Klasse” beziehen. Hierfür reicht nicht aus, dass eine fehlende Integration beklagt oder für eine restriktivere Migrations- und Einbürgerungspolitik geworben werden soll […].

Das Bundesverfassungsgericht schloss in Bezug auf die NPD bereits aus Äußerungen, dass „‚Afrikaner, Asiate[n] oder Orientale[n]’ auch durch Ein­bürgerung nicht zu Deutschen werden”, dass die NPD Ausbürgerungen nicht ausschließe. Die Äußerungen der AfD-Funktionär*innen über ‚Passdeutsche’, den ‚großen Austausch’, ‚Ersetzungsmigration’ und die ‚Zerstörung der Volkssouveränität durch Einbürgerungen’ sind mindestens so zahlreich und drastisch wie die Äußerungen, die der „NPD II”-Entscheidung zugrunde lagen. Sie legen deswegen ebenso nahe, dass die AfD es nicht ausschließt, Eingebürgerte, Doppelstaatler*innen und andere Deutsche mit Migrations­geschichte zum Ziel exkludierender Maßnahmen zu machen. Die zugespitzte und drastische Rhetorik des Ausnahmezustands und Untergangs indiziert, dass auch Maßnahmen ergriffen werden sollen, um eine ethnische Homogenität des Staatsvolks zu verteidigen oder wiederherzustellen. Die Einzel­äußerungen zeigen zudem ein deutliches Muster eines ethnokulturellen Rassismus, der sich gegen vermeintlich ‚kulturfremde’ Deutsche mit muslimischen, türkischen, arabischen und nordafrikanischen Bezügen richtet. Die Einzeläußerungen indizieren damit, dass sich Maßnahmen, die rechtlich an Kriterien wie der Mehrfachstaatsangehörigkeit oder dem Erwerbsgrund der Staatsangehörigkeit anknüpfen, insbesondere diese Gruppen treffen sollen und damit einem rassistischen Motiv folgen.

Zusammenfassend zeigen die Einzeläußerungen zum ethnisch-kulturellen Volkbegriff und die bevölkerungs- und kriminalitätspolitischen Forderungen damit erstens, dass die Staatsvolkserklärung wirkungslos war und vielmehr die Partei durch einen ethnischen Volksbegriff geprägt ist. Zweitens zeigen die Einzeläußerungen und Forderungen, dass der ethnische Volksbegriff der AfD nicht deskriptiv, sondern politisch-handlungs­orientiert ist. Drittens zeigt sich, dass die Abwertungen von Deutschen mit Migrationsgeschichte auf deren angestrebte Exklusion hindeuten und die von der AfD angestrebten Maßnahmen mit einem kulturrassistischen Motiv unterlegt sind. Im anschließenden Abschnitt wird geprüft, ob die von der AfD angestrebten Maßnahmen einen Ausschluss bestimmter Deutscher entgegen der elementaren Rechtsgleichheit und des egalitären Staatsbürgerstatus enthalten.

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