Daneben wurden Richter*innen teilweise weniger klar umrissene Konsequenzen für bestimmte Entscheidungen angedroht.
Die Bundessprecherin und Vorsitzende der Bundestagsfraktion Alice Weidel etwa forderte im Januar 2026 aufgrund der Einstufung eines Angeklagten als schuldunfähig, man müsse „die Richter vom Hof jagen”. Die Bundestagsabgeordnete Christina Baum schrieb im November 2020 in Bezug auf Richter*innen, die einen Prozess gegen fünf muslimische Personen wegen des Vorwurfs der Tötung einer Frau bei einer ‚Teufelsaustreibung’ führten und keine Untersuchungshaft anordneten, auch diese müssten „demnächst zur Rechenschaft gezogen werden”. Der Thüringer Landesvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Stefan Möller forderte im Juli 2022, Verfassungsrichter*innen müssten „persönliche Konsequenzen ziehen”, weil sie bei Beurteilung der Corona-Maßnahmen „die Regierungsgutachten unter Ausblendung anderer Ansichten ausreichen ließen, um Unrecht mit Formen des Rechts zu bemänteln”.
Noch deutlich bedrohlichere Formulierungen werden auf kommunaler Ebene gewählt. Der Kreisverband Westerwald repostete etwa im April 2025 einen Beitrag auf X, in dem die „Bereinigung der Indoktrination v. Staatsanwaltschaften und Richter” angekündigt wurde, der Kreistagsabgeordnete in Vorpommern-Rügen Thomas Naulin forderte im September 2022 bezüglich „Richtern […], die nicht auf so einem Stuhl sitzen dürften”, „[d]iese rückgratlosen Marionetten […] zur Verantwortung” zu ziehen, das Volk solle „dieses ganze verlogene Pack endlich zum Teufel” jagen.