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Rechtsstaatsprinzip

Die Bedeutung einer Beeinträchtigung des Rechtsstaatsprinzips bemisst sich nach dem Grad der angestrebten Lockerung rechtsstaatlicher Bindungen und der Schwächung unabhängiger Kontrolle. Der Grad an Lockerung bzw. Schwächung bestimmt sich wiederum nach dem Umfang der betroffenen Rechtsbereiche und dem Gewicht der dadurch drohenden Rechtsverletzungen. Während der Aus­schluss von Rechtsschutz in bestimmten Rechtsbereichen existenzielle Folgen haben kann (Haft, Berufsverbote, Ausweisungen), gilt das für andere Rechtsbereiche nicht oder nicht mit der gleichen Regelmäßigkeit, was jeweils angemessen zu berücksichtigen ist.

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