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Einleitung

Die Vorarbeiten, insbesondere das Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz zur Einstufung der AfD als gesichert extremistische Bestrebung von 2025 (BfV-Gutachten), behandeln insbesondere folgende Bereiche: den ethnischen Volksbegriff, (antimuslimischen) Rassismus, Antisemitis­mus sowie Demokratiefeindlichkeit in Gestalt des Verächtlich­machens des Parlamentarismus.

Für jeden dieser Themenschwerpunkte wurde in einem ersten Schritt geprüft, welche der im BfV-Gutachten zusammengetragenen Äußerungen für ein Verfahren nach Art. 21 Abs. 2 GG belastbar sein könnten und welche den hohen verfassungsrechtlichen Maßstäben an die Verfassungswidrigkeit einer Partei nicht genügen. Diese Selektion war notwendig, weil das BfV-Gutachten einem verfassungsschutzrechtlichen Erkenntnisinteresse folgt, das sich von den Anforderungen eines Parteiverbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungs­gericht unterscheidet.

In einem zweiten Schritt wurde für jeden Schwerpunkt untersucht, welche rechtlichen Maßstäbe Rechtsprechung und Literatur für die Bewertung einer möglichen Verfassungswidrigkeit entwickelt haben. Dabei wurde insbesondere gefragt, welche Schlüsse sich aus den NPD-Urteilen des Bundesverfassungs­gerichts von 2017 und 2024 ziehen lassen — sowohl im Hinblick darauf, was relevante Äußerungen inhaltlich auszeichnet, als auch im Hinblick darauf, welche organisatorischen Maßnahmen und programmatischen Festlegungen einer Partei für die Prüfung des Art. 21 Abs. 2 GG Aussagekraft besitzen.

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