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Aktueller Bundesvorstand

Der Bundesvorstand fungiert als operatives Führungsgremium der Partei. Er „implementiert die Entscheidungen des Bundesparteitags sowie Konvents und spielt eine zentrale Rolle in der Politikgestaltung, Strategie und im Personal.”

Der amtierende Bundesvorstand der AfD besteht seit Juni 2024. Der Co-Bundessprecher Tino Chrupalla aus Sachsen bekleidet dieses Amt seit Dezember 2019; Alice Weidel aus Baden-Württemberg ist seit Juni 2022 Co-Bundessprecherin. Als Ehrenvorsitzender fungiert Alexander Gauland seit Dezember 2019. Von 2017 bis 2019 war er selbst Co-Bundessprecher; er besitzt zwar kein Stimmrecht, kann durch sein Rederecht jedoch weiterhin Einfluss auf die Willensbildung ausüben.

Die stellvertretenden Bundessprecher sind die Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner aus Thüringen, Peter Boehringer aus Bayern und Kay Gottschalk aus Nordrhein-Westfalen. Gottschalk ist zudem stellvertretender Landessprecher in Nordrhein-Westfalen. Das Amt des Bundesschatzmeisters bekleidet der sächsische Landtagsabgeordnete Carsten Hütter, sein Stell­vertreter ist das Mitglied des Europäischen Parlaments Alexander Jungbluth aus Rheinland-Pfalz. Bundesschriftführer ist der Landtagsabgeordnete Dennis Hohloch aus Brandenburg. Dem erweiterten Bundesvorstand gehören sechs Beisitzer an: Marc Jongen, stellvertretender Landessprecher in Baden-Württemberg und Mitglied des Europäischen Parlaments; Martin Reichardt, Landesvorsitzender und Bundestagsabgeordneter aus Sachsen-Anhalt; Dirk Brandes, Bundestagsabgeordneter aus Niedersachsen; Heiko Scholz, Vor­stands­mitglied des hessischen Landesverbandes und Landtagsabgeordneter; sowie Roman Reusch und Hannes Gnauck aus Brandenburg.

Die Zusammensetzung des Bundesvorstands offenbart mehrere Machtverhältnisse. Erstens sind ostdeutsche Landesverbände deutlich über­repräsentiert. Drei von vierzehn Vorstandsmitgliedern gehören dem Landes­verband Brandenburg an (Dennis Hohloch, Roman Reusch und Hannes Gnauck), zwei dem Landesverband Sachsen (Tino Chrupalla und Carsten Hütter) sowie jeweils eines dem Landesverband Sachsen-Anhalt (Martin Reichardt) und dem Landesverband Thüringen (Stephan Brandner). Damit besetzen die ost­deutschen Verbände sieben von vierzehn Positionen und stellen 50 Prozent des Bundesvorstands. Ihr Anteil an der Gesamtmitgliedschaft liegt dagegen gegenwärtig bei 24 Prozent. Gemessen an ihrer Mitgliederbasis sind sie somit doppelt so stark vertreten. Hinzu kommt der Ehrenvorsitzende Alexander Gauland, der über einen langen Zeitraum den brandenburgischen Landes­verband maßgeblich geprägt hat. Die starke Präsenz von Politiker*innen aus ostdeutschen Landesverbänden spiegelt ihren gewachsenen politischen Einfluss wider, der sich auch aus den starken Wahlergebnissen in diesen Bundesländern speist. 2014 stellten sie nur zwei von dreizehn und 2017 vier von vierzehn Vorstandsmitgliedern. Die Parteiführung ist damit personell eng mit jenen Ver­bänden verwoben, die durch völkisch-nationalistische Kräfte geprägt sind (dazu unter C.III).

Zweitens integriert die Parteiführung ehemalige Funktionär*innen der Jungen Alternative. Alexander Jungbluth, ehemaliger Vorsitzender der JA Rheinland-Pfalz, Dennis Hohloch, ehemaliger Vorsitzender der JA Brandenburg, und Hannes Gnauck, letzter Bundesvorsitzender der JA, haben ihre politische Sozialisation in der radikalen Jugendorganisation erfahren (dazu unter E.I).

Drittens zeigt die Personalstruktur eine Marginalisierung gemäßigterer Kräfte. Frühere innerparteiliche Korrektive fehlen nahezu vollständig oder wurden ideologisch integriert. Dies zeigt sich zum Beispiel an Kay Gottschalk. Er wurde früher dem wirtschaftsliberalen Spektrum zugeordnet; 2026 nahm er am „Remigration Summit” teil, einem Treffen extrem rechter Politiker*innen und Aktivist*innen wie Martin Sellner und Eva Vlaardingerbroek. Dies deutet auf eine gewachsene Nähe zum Rechtsaußen-Spektrum hin. Ein weiteres Beispiel ist Roman Reusch. Er warnt parteiintern vor gemeinsamen Auftritten mit verfassungsschutzrelevanten Akteur*innen, da diese der AfD bei laufenden Gerichtsverfahren schaden könnten. Als Bundestagsabgeordneter verfasste er jedoch selbst einen der radikalsten Gesetzentwürfe der Fraktion. Der Entwurf sah unter anderem die Ausbürgerung bestimmter Deutscher mit Migrations­geschichte unter Inkaufnahme der Staatenlosigkeit vor (dazu unter Teil 3 A.II.3.b)aa)(1)(b)(aa)). Auch westdeutsche Verbände wie Baden-Württemberg oder Bayern, die jeweils mit einer Person im Bundesvorstand vertreten sind, fallen durch extrem rechte Positionen auf. In beiden Landesverbänden sind Äußerungen im Sinne des ethnischen Volksbegriffs besonders stark verbreitet (dazu unter Teil 3 A.II.2.c) und Teil 3 A.II.4). Bayern steht außerdem programmatisch für Ausbürgerungsforderungen (dazu unter Teil 3 A.II.3.b)aa)(4)(b)).

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