Verletzung des egalitären Status bestimmter Deutscher
Die AfD verfolgt das Ziel, bestimmte Deutsche mit Migrationsgeschichte in ihrem egalitären Status zu verletzen (siehe oben A.II). Auf Grundlage eines ethnisch-kulturellen Volksbegriffs (siehe oben A.II.2) fordert die Partei die Ausbürgerung insbesondere straffälliger Doppelstaatler*innen (siehe oben A.II.3.b)), sowie in Teilen auch auf ‚rein-deutsche’ Familien beschränkte Maßnahmen zur Geburtenförderung (siehe oben A.II.3.e)). Damit richtet sich die Partei nicht nur gegen die Garantie der Menschenwürde, sondern auch gegen das Demokratieprinzip aus Art. 20 Abs. 2 GG (siehe oben insbes. A.II.3.a)bb), A.II.3.b)bb)(2) und A.II.3.b)cc)(2)).