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Einleitung

Mehrere Funktionär*innen der AfD drohen oder kündigen Richter*innen wegen getroffener Entscheidungen Strafverfahren an, ohne dass Anknüpfungspunkte für eine Erfüllung der Tatbestandsmerkmale des § 339 StGB vorliegen (dazu unter C.III.1). Weiter werden vage bezeichnete andere Konsequenzen angedroht (dazu unter C.III.2) und in einzelnen Fällen Fotoaufnahmen und Vollnamen von Richter*innen veröffentlicht (dazu unter C.III.3).

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